Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
die AfD Fraktion bittet darum, die nachfolgende Anfrage die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 07.09.2023 zu setzen:

1. Wie oft hat die Verwaltung nach der Teilnahme an Fraktionssitzung gem. der Grundsatzverfügung zur Regelung der Teilnahme von Verwaltungsangehörigen an den Sitzungen der Fraktionen, der Fraktionsvorstände und der Arbeitskreise der Fraktionen auf Rats- bzw. Bezirksebene vom 01.04.2023, Besuche bei Fraktionen, Fraktionsvorständen und Arbeitskreisen genehmigt und wie viele nicht? Bitte aufschlüsseln nach Fraktionen und den jeweiligen Teilnehmern mit Datum und Grund der Anwesenheit.

2. Woran knüpft die Verwaltung eine Genehmigung und wann versagt sie Teilnahmen?

3. Wurden von Seiten der Verwaltung Sachgründe angeführt?

4. Gab es Besuche außerhalb dieser Genehmigung und gab es Konsequenzen (z.B. dienstrechtlich) wenn nicht nach der Grundsatzverordnung eingeladen wurde?

5. In wie weit werden Verwaltungsmitarbeitern die Teilnahmen freigestellt, ob diese zu bestimmten Veranstaltungen/ Fraktionen nicht gehen wollen oder wären diese nicht dienst- bzw. arbeitsrechtlich dazu verpflichtet?

Gez. Matthias Büschges

(Fraktionsgeschäftsführer)

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