No – Go Areas, Orte an denen sich der Bürger nicht sicher fühlen kann, weil es dem Staat dort nicht gelingt, die Kriminalität im Zaum zu halten, kannten Deutsche bis vor wenigen Jahren allenfalls aus dem Fernsehen. Man mag in diesem Zusammenhang an französische „Banlieues“ oder südamerikanischen Vorstädte gedacht haben, nicht aber an die Straßen und Plätze in der eigenen Heimat.

Doch offene Grenzen und der allgemeine Zerfall gesellschaftlicher Normen sind auch an Deutschland nicht spurlos vorübergegangen. Zwei Schlagzeilen der jüngeren Vergangenheit haben gerade den Kölnern schmerzhaft vor Augen geführt, wie gefährlich es direkt vor der eigenen Tür sein kann:

Die Silvesternacht 2015/2016 mit exzessiven sexuellen Übergriffen durch nordafrikanische Migranten im Umfeld des Kölner Hauptbahnhofs ist bis heute weltweit ein Synonym für das Versagen der deutschen Asyl- und Sicherheitspolitik. Nur mit größten Anstrengungen und massivem Aufwand von Steuergeldern war es in den beiden vergangenen Silvesternächten möglich, eine Wiederholung dieser Vorfälle zu vermeiden. Im vergangenen Jahr machte der Kölner Ebertplatz von sich reden. Ein Mordfall und ein massiver Anstieg der Drogenkriminalität sorgten für Schlagzeilen. Die Stadt Köln möchte nun bis 2020 eine Umgestaltung des Platzes vornehmen. Der Ebertplatz kann wohl – vor allem in den Abend- und Nachtstunden – als klassisches „No-Go-Area“ gelten. Ein Ort, an den man lieber nicht geht, weil man sich dort nicht sicher fühlen kann.

Wie aber genau sind diese „No-Go- Areas“ definiert? Offizielle Stellen nutzen den Begriff nicht. Allerdings gibt es im Polizeigesetz NRW den Begriff „gefährlicher oder verrufener Ort“ (§ 12 Abs. 1 Nr. 2), der in ähnlicher Weise Gefahrenbereiche umschreibt. Nicht jeder dieser Orte ist ein klassisches „No-Go-Area“, aber eine besondere Häufung von Straftaten und -tätern muss vorliegen, um einen Ort entsprechend einzustufen. Dies ist für die Polizei deshalb von Belang, weil sie an solchen Orten besondere Befugnisse hat, so darf sie zum Beispiel ohne konkreten Anlass Identitätsfeststellungen durchführen.

Da die Klassifizierung solcher Orte für die Bürger von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn sie dort wohnen oder sich regelmäßig aufhalten, haben sieben Abgeordnete der AfD-Landtagsfraktion, darunter die drei Kölner Roger Beckamp, Iris Dworeck-Danielowski und Sven Tritschler eine sogenannte „Große Anfrage“ an Innenminister Herbert Reul (CDU) gestellt, um Näheres herauszufinden.

Bemerkenswert ist, dass Reul es zunächst nicht schaffte, die Anfrage innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Zeit (drei Monate) zu beantworten, sondern um Fristverlängerung bitten musste, um schließlich innerhalb eines knappen halben Jahres zu antworten.

Das Ergebnis ist aus Kölner Sicht katastrophal:

Von 26 als gefährlich oder verrufen eingestuften Orten in Nordrhein-Westfalen entfallen volle 15 (!) auf die Domstadt. Köln war bereits in früheren Erhebungen negativ aufgefallen: Im April 2017 war man mit 13 von 25 und im Januar 2016 mit 13 von 22 klassifi zierten Orten ebenfalls mit Abstand Schlusslicht in NRW.

Gleichfalls erschreckend: Die genannten Orte haben sich in Köln kaum verändert. Andernorts ist es offenbar gelungen, durch polizeiliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen, den öffentlichen Frieden wiederherzustellen, denn kaum ein Ort der in früheren Erhebungen auftaucht, ist auch heute noch als gefährlich oder verrufen eingestuft. Anders in Köln: Hier sind nur drei Orte weggefallen und das auch nur, weil man sie der Einfachheit halber gleich mit anderen Orten zusammengelegt hat.

Mit anderen Worten: Die Kriminellenhochburg Köln stagniert auf niedrigstem Niveau.

Teil der Anfrage an den Innenminister war auch die Frage nach den genauen Orten. Diese Antwort bleibt er freilich schuldig und versteckt sich hinter eher fadenscheinigen Gründen: Eine Stigmatisierung der Örtlichkeiten solle verhindert werden, da es in der Öffentlichkeit „zu Fehlinterpretationen kommen“ könne. Vielmehr möchte man wohl verhindern, dass die Öffentlichkeit die richtigen Schlüsse aus der Sachlage zieht. Die sieben AfD-Abgeordneten, die die Anfrage eingebracht haben, werden sich jedenfalls so einfach nicht abspeisen lassen:

Der Innenminister wurde nochmals nachdrücklich aufgefordert, seiner Informationspflicht nachzukommen und wird sich andernfalls vor dem Verfassungsgerichtshof wiederfinden. Auch im Kölner Rathaus schweigt man vielsagend zum vernichtenden Ergebnis der Anfrage. Oberbürgermeisterin Reker, die sicherheitspolitisch bisher nur durch Peinlichkeiten wie die Armlänge Abstand und das „Respekt“-Armbändchen aufgefallen ist, gefällt sich in der Rolle der supertoleranten Stadtoberen einer bis an die Schmerzgrenze toleranten Stadt. Nichts und niemand darf das Bild der trauten Multikulti-Harmonie stören. Schon gar keine Fakten. Dass unter den Kriminellen Kölns außerordentliche viele Migranten sind, will sie nicht zur Kenntnis nehmen. Köln sei schließlich (trotz Silvesternacht, trotz vernichtender Statistiken) die Musterstadt für gelungene Integration. Deshalb möchte man jetzt sogar für sechsstellige Beträge aus der Kasse der Steuerzahler ein sogenanntes „Migrationsmuseum“ bauen. Dabei ergibt sich auch aus der aktuellen großen Anfrage ein unübersehbarer Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität. Fast an allen genannten Orten sind Nichtdeutsche unter den Straftätern massiv überrepräsentiert. Nicht eingerechnet diejenigen, die einen deutschen Pass nur aufgrund der laxen Einbürgerungspolitik der vergangenen Jahre haben. Die Kölner Stadtoberen, allen voran Henriette Reker, belassen es also weiterhin beim Leugnen und Ignorieren unübersehbarer Missstände – auf Kosten der Bürger. Insbesondere diejenigen, die sich keine teure Wohnung in besseren Wohnlagen leisten können, sind immer mehr von Kriminalität bedroht und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Dass es auch besser geht, zeigen andere Städte: In Bad Kreuznach wird für bestimmte Plätze ein nächtliches Aufenthaltsverbot ausgesprochen, um so der Kriminalität Herr zu werden. In Salzgitter patrouillieren Ordnungsamt und Polizei gemeinsam und werden mit besonderen Befugnissen ausgestattet. Und in Düsseldorf werden längerfristige Aufenthaltsverbote (z.B. für die ganze Altstadt) ausgesprochen. Düsseldorf hat wie viele andere Städte inzwischen keinen gefährlichen oder verrufenen Ort mehr, nur in Köln ist die Entwicklung fortlaufend negativ. Doch wer hier im Stadtrat solche Lösungsansätze vorbringt, wird von den Altparteien niedergebrüllt: Die AfD hat seit 2014 zahlreiche Anträge zum Thema eingebracht, doch CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke weigern sich, darüber auch nur zu diskutieren. Den Preis bezahlen die Bürger. Natürlich spielen auch Faktoren eine Rolle, auf die die Kölner Politik keinen großen Einfluss hat. Insbesondere die unverantwortliche Flüchtlingspolitik von Angela Merkel hat einen unkontrollierten Zufluss von Straftätern ermöglicht. Nur ein Beispiel: Der Großteil der Sexualstraftäter der Kölner Silvesternacht war illegal oder als Asylbewerber im Land. Nicht einer hatte die deutsche Staatsbürgerschaft. Henriette Reker hat bezüglich der Sicherung unserer Grenzen und der deutschen Asylpolitik natürlich keine direkte Entscheidungsbefugnis. Hier sind Berlin und Brüssel zuständig. Das Wort des Oberhaupts von Deutschlands viertgrößter Stadt könnte aber Gewicht haben. Sie könnte nach Berlin appellieren und eine Schließung der Grenzen fordern, weil man der migrationsbedingten Kriminalität in Köln nicht Herr wird.

Sie könnte auch an die Landesregierung in Düsseldorf appellieren und endlich konsequente Abschiebungen fordern. Dazu hätte sie auch die Möglichkeit, mit den Kölner Bundes- und Landtagsabgeordneten zusammenzuarbeiten. Mit den Abgeordneten der AfD (insgesamt immerhin fünf) spricht sie aber zum Beispiel kein Wort. Die Wahrheit ist traurig: Henriette Reker und große Teile des Stadtrats verschließen die Augen vor der düsteren Realität in unserer Stadt und nehmen es dabei billigend in Kauf, dass Köln die Hauptstadt der No-Go-Areas geworden ist. Die AfD Köln wird weiterhin den Finger in die Wunde legen und den Verantwortlichen den Spiegel vorhalten.

Das detaillierte Ergebnisse der Großen Anfrage und weiterführende Informationen können Sie  hier herunterladen.