Köln, 28.06.18: Die Kölner Verwaltung windet sich, mit den Umständen um den Mietvertrag der Kölner CDU Frau Horitzky aufzuräumen. Der Vertrag, abgeschlossen über eine fragwürdige Laufzeit von sieben Jahren, wird weiterhin für vertretbar gehalten. Die Verwaltung, also das Rechnungsprüfungsamt, sieht aber einige Merkmale, die dringend aufgearbeitet werden müssen.
„Dubios macht den Vertrag nicht nur, was über den Inhalt bekannt geworden ist, sondern gerade auch dass, was darüber verschwiegen wurde“, sagt Wolfram Baentsch, Mitglied des Rates und stellvertretender Sprecher der AfD Köln. „Die Stadt hatte die Möglichkeit, eine wesentlich preisgünstigere Variante in der Rubensstraße anzumieten und zeigte keinerlei Interesse daran“, betont Baentsch. Nun behauptet die Stadt, den ungünstigen Vertrag mit dem Hotel sei nicht kündbar.
Im Saarland war genau das möglich. Dort, in Saarhölzbach, erwarben Kommunalpolitiker, analog zum Fall Horitzky, unter ungeklärten Umständen eine Immobilie und vermieteten diese für 5000 Euro über einen Zeitraum von über fünf Jahren an die Gemeinde Mettlach. Der Zweck war die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft. Die Fortsetzung des Mietvertrages war nach Bekanntwerden der Vorteilsannahme der Kommunalpolitiker für die Gemeinde „nicht länger zumutbar“, urteilte das Landgericht Saarbrücken[1].
„Wir stehen dafür ein, dass es auch in Köln einen verantwortungsbewussten Umgang mit Steuermitteln gibt. Frau Reker ist jetzt in der Position, gegen diesen höchst unmoralischen Vertrag Einspruch einzulegen und entweder mit Frau Horitzky neu zu verhandeln, oder den Vertrag zu kündigen. Das kann man von der ersten Bürgerin der Stadt verlangen“, schließt Wolfram Baentsch.
[1] https://www.sol.de/news/update/News-Update,230994/Mettlachs-Buergermeister-kuendigt-Mietvertrag-fuer-Fluechtlingsheim-Auf-Kappelt-fristlos,231002