Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die AfD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Änderungsantrag zu dem TOP 10.1 auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom 19.03.2026 zu setzen:
Der Punkt 4.1 Öffentlichkeitsbeteiligung wird wie folgt neu gefasst:
4.1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei Vorhaben mit 20 oder mehr neu zu schaffenden Wohneinheiten ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichtend durchzuführen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Anschluss an die Vorabprüfung in Phase A des Verfahrens. Sie dient der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über das Vorhaben sowie der Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unabhängig von Sitzungsterminen politischer Gremien, sodass hierdurch keine Verzögerung des Genehmigungs- oder Zustimmungsverfahrens entsteht.Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden der zuständigen Bezirksvertretung sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und dem Ausschuss für Bauen und Wohnen in der jeweils nächstfolgenden Sitzung als Mitteilung vorgelegt.
Die Mitteilung dient der Information der politischen Gremien über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung und hat keine aufschiebende Wirkung auf das laufende Verfahren nach dem Wohnungsbau-Turbo.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
gez. Matthias Büschges
(Fraktionsgeschäftsführer)
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