Seit dem 01. April 2024 ist das stark umstrittene Cannabisgesetz bundesweit in Kraft getreten. Die Legalisierung von Cannabis stellt auch die Stadt Köln vor große Herausforderungen. In §5 CanG werden zur Prävention und Schutz von Kindern und Jugend Cannabis-Verbotszonen definiert.
Grundsätzlich ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten, sowie in Sichtweite von Schulen, Kindegärten, Sportstätten, Spielplätzen etc.
Wenn der Kinder- und Jugendschutz der Gesetzgebung kein bloßes Lippenbekenntnis darstellen soll, muss die Stadt Köln zur Kontrolle und Umsetzung der Cannabis-Verbotszonen angemessene Ressourcen freistellen. Zahlreiche Kinder- und Jugendtherapeuten beklagten nach den sogenannten Corona-Schutz-Maßnahmen einen erhöhten Cannabis-, Benzodiazepine- und Medien-Konsum bei Jugendlichen. Das Suchtverhalten sei statistisch messbar deutlich angestiegen. Insbesondere vor dieser besorgniserregenden Entwicklung, ist die konsequente Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen des neuen Cannabis-Gesetzes angezeigt.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:
1. Wurden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes schon Verstöße gegen §5CanG gemeldet bzw. angezeigt? Bitte Zahl der Fälle und Grund des Verstoßes nennen.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um zu gewährleisten, dass die Cannabis-Verbotszone in der Nähe von Spielplätzen und Sportstätten eingehalten werden?
3. Mit welchem erhöhten Personalbedarf plant die Stadt Köln um den Kinder- und Jugendschutz nach §5CanG umzusetzen?
4. Welche Maßnahmen im Sinne der Prävention sind geplant, um „kiffende“ Mütter, Väter und andere sorgeberechtigte Personen dafür zu sensibilisieren, dass der Konsum von Cannabis auch in den eigenen vier Wänden in Anwesenheit von Minderjährigen verboten ist?
5. Zählen Spielplätze auf privaten Grundstücken innerhalb von Wohnanlagen auch zu Spielplätzen im Sinne des §5CanG?

Gez. Matthias Büschges
(Fraktionsgeschäftsführer)

>>> Die Anfrage.hier herunterladen

Antwort der Verwaltung