Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 09.08.2023 wurde ein sogenannter Flüchtling, vermutlich 19 jährig, von der Polizei in einem 3er BMW mit entsiegelten Kennzeichen von der Polizei am Schlagbaumsweg kontrolliert. Im Zuge der erkennungsdienstlichen Maßnahmen kam es mit weiteren Insassen des PKW zu Handgreiflichkeiten, bei der zwei Polizisten schwer verletzt wurde.
Im weiteren Verlauf wurde der fliehende Fahrer in einer Flüchtlingsunterkunft gesucht, konnte bis dato jedoch nicht ermittelt werden. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5577123/ https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/polizei-fluechtlingsheim/
Die AfD-Fraktion fragt daher an:
1. Ist es üblich, dass Menschen die in Köln nach dem AsylbLG Leistungen empfangen im Be-sitz oder gar Eigentum von Kfz sind?
2. Wenn ja, wie viele sind dies und wenn nein warum gibt es seitens der Stadt keine Statistik,trotz dieses Falles?
3. Wie sorgt die Stadt dafür, dass Frauen und Kinder in den Unterkünften vor der offensichtlichen Gewalt, zwei Polizisten mussten ins Krankenhaus, solcher Männer geschützt werden?
4. In wie weit haben strafrechtliche relevante Verhalten, wie das Fahren ohne gültige Kennzeichen und wohl Versicherungsschutz, oder die Beteiligung an Körperverletzungen, Nötigungen oder die Beteiligung an Schlägereien Einfluss auf den Aufenthaltsstatus und wenn dies keinen Einfluss hat, warum nicht?
5. Gibt es eine Aufschlüsselung über Kriminalität in Flüchtlingsunterkünften und wenn nicht wieso führt die Stadt Köln diese nicht oder ist daran interessiert, dass es eine gibt? Eine Woche vorher gab es eine zum Beispiel eine Schlägerei mit Messerverwendung in einer Unterkunft in Bayenthal.
Gez. Matthias Büschges
(Fraktionsgeschäftsführer)
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