Stadtwerke – Wahl Börschels hätte strafrechtliche Folgen haben können
Köln, 16. Juli 2018: Der von Oberbürgermeisterin Henriette Reker beauftragte Rechtsgutachter kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Wahl des SPD-Politikers Martin Börschel zum Kölner Stadtwerke-Geschäftsführer im Aufsichtsrat ein erhöhtes strafrechtliches Risiko bestanden hätte – bis hin zu einer „untreuerelevanten Pflichtverletzung“.
Zu diesem Ergebnis kommt die Düsseldorfer Kanzlei in ihrem Gutachten: „Auffällig ist zum einen der hohe Grad an Geheimhaltung durch den Ständigen Ausschuss“, aber ebenso irritierend sei auch die „überfallartige Präsentation“, die in der Sitzung am 17. April kurzfristig als Tischvorlage eingebracht wurde. Weiter heißt es im Gutachten, dass „offenbar keinerlei Vorabinformation der Aufsichtsratsmitglieder im Vorfeld der Sitzung erfolgt sei“. Sie seien erst zu Beginn der Sondersitzung informiert worden. Zu den Anlagen der umfangreichen Tischvorlagen gehörten unter anderem „ein Vertragsentwurf zum Anstellungsvertrag mit Herrn Börschel als hauptamtlichen Geschäftsführer“, ein „Lebenslauf von Herrn Börschel“ sowie ein „Entwurf einer PKW-Vereinbarung“.
„Es freut mich, dass nun von einem renommierten Rechtsgutachter offiziell das bestätigt wurde, was jeder Kölner Bürger mit Sicherheit so schon ahnte: Klüngelei, Postengeschachere und ein durch und durch unwürdiges politisches Spiel zum eigenen Vorteil, welches einmal mehr zur weiteren Politikverdrossenheit und zum Vertrauensentzug der Bürger gegenüber den Kölner Politikern geführt hat. Das muss ein Ende haben. Wir wollen zurück zum ernstzunehmenden und verantwortungsvollen Umgang mit politischer Macht und daran erinnern, dass wir für die Bürger Politik betreiben – nicht für unser Privatvergnügen und persönlichem Karrieredenken“, meint Sven Tritschler, stellvertretender Sprecher der AfD Fraktion im Landtag NRW und Ratsherr der AfD–Fraktion im Rat der Stadt Köln zu den Vorkommnissen um den Martin Börschel-Skandal.