Wöchentlich schreiben uns Bürger zu Problemen, die sie selbst betreffen oder für sie in unserem kommunalen Miteinander von Interesse sind. Oftmals sind sie enttäuscht von den Altparteien im Rat, die ihre Anliegen gar nicht oder unzureichend beantworten. Dazu ein exemplarisches Beispiel bezüglich einer Anfrage zur Unterbringung von Flüchtlingen in Porz!
Unsere Antwort dazu:
Am 29.08. d.J. entnahmen wir der regionalen Presse, dass in der alten Heide in Porz-Wahnheide ab September ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Geflüchteten belegt werden soll. Das Objekt verfüge über 11 Wohneinheiten für bis zu 55 Personen. Es sollen ausschließlich Familien untergebracht werden. Diese Angaben können bei Interesse beim zuständigen Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen (Leiter Herr Ludwig) zur Bestätigung angefragt werden. Wir wissen in der Regel nicht, ob diese Angaben erfüllt werden, da vor allem gegenüber allein reisenden jungen Männern berechtigte Vorbehalte bestehen und insofern manche Absichtserklärung auf die Bürger beruhigend wirken soll.
Ob der von Ihnen angesprochene Luxus geschätzt wird, vermögen wir nicht ausreichend zu beurteilen. Die geräumten Turnhallen müssen teilweise komplett renoviert werden, was auch für manch andere Unterkunft gilt. Wir empfehlen zur Information eine Anfrage an Herrn Ludwig, auch vor dem Hintergrund von steuerfinanzierten Reinigungskosten, die der Stadt durch gewerbliche Firmen in Rechnung gestellt werden. In Bonn beispielsweise müssen die Flüchtlinge Reinigungsarbeiten selbsttätig und kostensparend übernehmen. Die Angaben zu den Flüchtlingszahlen sind über Google im Internet per Stichwort im Ausländerzentralregister finden. Demnach lag die Nettoeinwanderung 2015 durch Merkels Grenzöffnung bei 1.242.265 Personen. Im letzten Jahr (2016) gab es 1.300.000 registrierte Zuzüge, davon über die Hälfte aus Nicht-EU-Staaten. Nach Abzug der Fortzüge ergab das einen offiziellen Wanderungssaldo von 642.897 Personen. Die überwiegend linksliberale Presse hält sich mit der Veröffentlichung solcher Zahlen zurück. Für ca. 360.000 syrische Flüchtlinge besteht ein Anrecht auf Familiennachzug, das zur Zeit durch den sog. „Subsidiären Schutz“ eingeschränkt ist – ein Prüfstein für die Jamaika-Koalition!
Bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen sind wir der Meinung, dass Kriegsflüchtlingen geholfen werden muss. Ihre Aufnahme muss aber zeitlich begrenzt bleiben, damit sie nach Ende des Krieges nach Hause zurückkehren und ihr Land aufbauen helfen. Eine Aufnahme von Migranten z.B. aus Südosteuropa (Rumänien, Bulgarien) lehnen wir ab, da es sich um Wirtschaftsflüchtlinge handelt. Beide Länder gehören zur EU, die entsprechende Mittel zum wirtschaftlichen Aufbau zur Verfügung stellt.
Die Anerkennungsquote von Migranten außerhalb von Flüchtlingsgebieten liegt bei unter 1%. Das der deutsche Staat beispielsweise rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber jahrelang zu Lasten des Sozialhaushaltes duldet, ist vom Vorsitzenden des deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, massiv kritisiert worden. Die Politik der AfD im neuen deutschen Bundestag strebt eine zügige Abschiebung dieser Personengruppen an.