Sehr geehrter Herr Traeder,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Hauskomplex Zülpicher Straße 290/ Joseph-Stelzmannstraße 2a an Frau Oberbürgermeisterin Reker, welche ich Ihnen gerne beantworte.
Ich darf der Vereinfachung halber Ihren Fragenkatalog übernehmen und die Beantwortung hinzufügen.
AfD-Frage: „Was ist der aktuelle Sachstand der Verhandlungen zwischen der Stadt Köln, dem Eigentümer, dem Verwalter und den illegalen Hausbesetzern und wann werden die zuständigen Ausschüsse und der Rat darüber informiert?“
Das im Dezember 2015 besetzte Haus an der Zülpicher Str. 290 wurde nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen von den Besetzern geräumt, nachdem ein Mietvertrag zwischen den Eigentümern und der Stadtverwaltung abgeschlossen wurde. Am Montag, dem 18.07.2016 wurde mit einem von den Besetzern gegründeten Bewohnerverein ein Untermietvertrag für die Joseph-Stelzmann Straße 2a abgeschlossen. Die Besetzer haben die Haustürschlüssel für beide Objekte ordnungsgemäß übergeben, sodass beide Objekte jetzt vom Eigentümer saniert werden können. Die Sanierung wird von der Verwaltung begleitet.
Nach Fertigstellung ziehen dann in der Joseph-Stelzmann Str. 2a die Mitglieder des Bewohnervereins ein.
Die Appartements in der Zülpicher Str. werden von der Stadt belegt. Die Sanierung durch die Hausverwaltung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln. Der Umbau in der Zülpicher Str. wird voraussichtlich in der 1. Jahreshälfte 2017 bezugsfertig.
Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, sodass eine Information der Ausschüsse und des Rates entbehrlich ist.
AfD-Frage: „Welche genauen Konditionen haben die Stadt, der Verwalter und der Eigentümer vereinbart z.B. in Bezug auf die Kosten und Art der Renovierung des Objekts sowie die Miete/Pacht des Objektes? Bitte nennen Sie Gesamtkosten, Kosten pro Wohnung und den Quadratmeterpreis.
Die genauen Modalitäten der Mietverträge, werden auch aus Gründen des Vertrauensschutzes, nicht öffentlich zugänglich gemacht. So kann hier die Beantwortung nicht erfolgen.
Der Mietpreis bewegt sich im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete.
AfD-Frage: „Des Weiteren ist der Presse zu entnehmen, dass die Hausbesetzer ein kleines Ladenlokal in der Joseph-Stelzmann-Str. 2a zu einem für Lindenthal äußerst günstigen Mietzins von 6,25 Euro pro qm mit einer Laufzeit von 20 Jahren anmieten werden. Hier soll laut Express „ein unkommerzielles Nachbarschaftscafé“ entstehen. Der Mietzins entspricht u.E. nicht dem Marktniveau. Subventioniert die Stadt Köln die Miete, ggf. auch die Einrichtung und den Betrieb des Lokals in irgendeiner Form? Wenn ja, wie (z.B. durch einen erhöhten Mietzins der Wohnungen, direkte Zahlungen usw.)?“
Der Eigentümer wollte ursprünglich für das Ladenlokal in der Joseph-Stelzmann-Str. 2 einen Mietpreis, der dem Marktniveau in Köln-Lindenthal entspricht.
Der von den Hausbesetzern gegründete Verein, an den das Ladenlokal vermietet werden sollte, konnte aber lediglich einen Mietzins i. H. v. 6,25 €/qm bezahlen.
Nach nochmaligen Verhandlungen hat sich der Eigentümer, nicht zuletzt aufgrund eines weiterhin guten Verhältnisses mit den Besetzern, bereit erklärt für dieses Ladenlokal lediglich einen Mietpreis von 6,25 €/qm zu fordern, so dass die Stadt hier in keiner Weise eine Subventionierung vornimmt.
Die An- und Vermietung ist hier Kostenneutral.
AfD-Frage: „Bitten teilen Sie uns ebenfalls mit, welche Personengruppen dort einziehen werden.
Schlüsseln Sie bitte auf nach:
a. Status nach Asylgesetzgebung,
b. Nationalität,
c. Geschlecht,
d. Familienstand,
e. Religion (dem besonderen Schutzbedürfnis von Christen sollte auch in Köln Rechnung getragen werden)
f. Voraussichtliche Dauer des Wohnens in dieser Anlage“
Die aktuellen Planungen sehen den Bezug der Wohnungen mit allein reisenden Frauen und/oder allein reisenden Frauen mit Kindern vor. Weitere Angaben zu Pkt. a und b, können aufgrund der langen Zeitspanne bis zur voraussichtlichen Fertigstellung noch nicht erfolgen. Der Pkt. e entfällt, da eine Befragung nach Religionszugehörigkeit weder durch das BAMF noch durch die Stadt Köln erfolgt. Zu Punkt f. ist von einem langfristigen
Mietverhältnis auszugehen.
AfD-Frage: „In der Presse wird immer nur vom Hausverwalter, also nicht dem Eigentümer gesprochen. Wie hat die Stadt festgestellt, ob dieser überhaupt zum Abschluss einer Mietsvereinbarung bevollmächtigt ist?“
Das Haus wird seit 2 Jahren durch den Verwalter, der jetzt auch Miteigentümer ist verwaltet. Der ursprünglich alleinige Eigentümer ist aufgrund einer Erkrankung nicht in die Verwaltung seines Eigentums involviert. Der Verwalter und jetzige Miteigentümer hat von Anbeginn seiner Tätigkeit eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht vorlegen können.
Ich hoffe, dass Sie mit den Informationen vollumfänglich über den aktuellen Sachstand informiert sind.
Gez. Klug