Stephan Boyens (AfD): Es geht jetzt nur um den Punkt, ob das behandelt wird oder nicht, richtig?
(Lino Hammer [Bündnis 90/Die Grünen]: Genau so!)
– Gut.
Wenn Sie die Presse verfolgt haben, wird Ihnen nicht entgangen sein, dass es vereinzelt Stimmen gab, die gefordert haben, wir sollten hier in Köln vulnerable Gruppen aus Gaza in der Stadt aufnehmen. Das ist ein wichtiges Thema. Wir sind aber, was das Thema Migration angeht, am Limit. Deshalb ist das ein Antrag, der zu Recht von uns gestellt, hier in die Diskussion eingebracht wurde und deshalb auch beraten werden sollte. – Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Oberbürgermeisterin Henriette Reker: Es ist noch ein bisschen Zeit übrig. Sie können sich die drei Minuten Redezeit auch teilen.
Philipp Busch (AfD): Ich mache es schnell, Frau Oberbürgermeistern, weil das nicht möglich ist. Herr Boyens ist von Ihnen aufgerufen worden. Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so dürfen noch je ein Ratsmitglied pro Fraktion und die fraktionslosen Ratsmitglieder für oder gegen diesen Antrag sprechen, ausgenommen im Fall […]. Das sieht die Satzung so nicht vor. Sie haben Herrn Boyens aufgerufen. Deswegen müsste er auch reden dürfen. Danach müssen Sie nicht dazu reden – das ist dann Ihr Problem – oder Sie reden dazu, was ich Ihnen anheimstelle. Aber dass Sie hier Tagesordnungspunkte so herunterhebeln, halte ich für rechtswidrig. Man kann natürlich darüber abstimmen, aber das wird dann – das sage ich jetzt auch direkt an die Verwaltung – Konsequenzen haben. Damit würden Sie dafür sorgen, dass zukünftig in jeder Ratssitzung die Mehrheit entscheiden kann, was behandelt wird und was nicht. Genau das ist nicht der Punkt; denn Anträge von Fraktionen können nur die jeweiligen Fraktionen zurückziehen. – Danke.
(Beifall bei der AfD)
Oberbürgermeisterin Henriette Reker: Die Geschäftsordnung sagt dazu in § 18 Abs. 1: Ein Antrag auf Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung kann jederzeit bis zur Abstimmung gestellt werden. Er kann nur durch eine Rednerin/einen Redner, begründet werden. Eine Rednerin/ein Redner der Fraktion, über deren Antrag zum nächsten Punkt der Tagesordnung übergegangen werden soll, kann dagegen sprechen und auf die Notwendigkeit der Behandlung des Antrags hinweisen. Die Redezeit für jede Rednerin/jeden Redner ist auf drei Minuten beschränkt. § 18 Abs. 1. Also stimmen wir über den Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt ab. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Enthaltungen? – Keine. Dann gehen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt.
Hinterlasse einen Kommentar