Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

einer Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beim NRW-Innenministerium von Anfang dieses Jahres zufolge ist die Anzahl politisch rechts motivierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen von 2023 auf 2024 um 59 % gestiegen (3.549 auf 5.641 Straftaten). Für Köln ergibt sich laut diesen Zahlen sogar eine Steigerung um 140 % (154 auf 369 Fälle).
Der Kölner Stadtanzeiger berichtete jüngst über Schmierereien mit Hakenkreuzen, unter anderem am Schiller-Gymnasium in Köln-Sülz. Die Täter sind bislang nicht ermittelt, Hinweise auf deren politische Gesinnung liegen der Öffentlichkeit nicht vor. Dennoch ist zu vermuten, dass auch solche Vorfälle pauschal als „rechtsextrem“ in die Statistik eingehen – unabhängig von tatsächlicher Täterschaft oder Motivlage.

Vor diesem Hintergrund fragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Köln:

  1. Nach welchen konkreten Kriterien wird eine politisch motivierte Straftat in Köln als „rechtsextrem“ eingestuft – insbesondere bei Sachbeschädigungen mit verfassungsfeindlichen Symbolen ohne bekannte Täter?
  2. Wird bei der Bewertung dieser Straftaten berücksichtigt, dass derartige Symbole nicht ausschließlich von tatsächlichen Rechtsextremen verwendet werden, sondern z. B. auch von linksextremen oder bewusst provozierenden Tätern ohne ideologischen Hintergrund?
  3. Wie viele der unter „rechtsextrem“ verbuchten Straftaten in Köln im Jahr 2024 wurden tatsächlich durch ermittelte und dem rechten Spektrum zugeordnete Täter begangen?

 

Gez. Matthias Büschges
(Fraktionsgeschäftsführer)

>> Die Anfrage hier herunterladen

Antwort der Verwaltung