Betteln ist in Westdeutschland seit 1974 mit der Aufhebung des Paragraphen 361 StGB nicht mehr strafbar. Durch die Masseneinwanderung nach Deutschland und die mangelnde Abschiebepraxis hat das organisierte Betteln zugenommen. Vor allem Banden aus Südosteuropa bestimmter ethnischer Herkunft, die ihre Bettler regelmäßig abkassieren, fallen vermehrt auf. Die Stadtordnung untersagt dazu in „§ 11 Störendes Verhalten in der Öffentlichkeit“ Verhaltensweisen, die geeignet sind, „Andere zu gefährden, …. zu behindern oder zu belästigen …. „.
Verstärkte Kontrollen haben nur dann Sinn, wenn auch entsprechende Maßnahmen bei Verstößen folgen. Die bisherigen Maßnahmen hält die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Köln für unzureichend und wenig erfolgversprechend. Bei Feststellung eines Wohnsitzes außerhalb Kölns hält die AfD beispiels-weise auch Stadtverweise für angebracht, um das Bettelunwesen einzudämmen. Die Zahl der Mit-arbeiter von Polizei und Ordnungsamt reicht gerade mal aus, um das Viertel um den Dom halbwegs zu befrieden. Dabei haben die organisierten Ostblock-Banden ihre festen Plätze und liefern sich einen harten Revier-kampf mit gewalttätigen Auseinandersetzungen, unter denen auch unsere einheimi-schen Bettler leiden. Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit verspricht wenig Erfolg, da es sich bei die-sen Gruppen auch um eine mentalitätsbedingte Eigenart handelt.
Sofern bei den Kontrollen festgestellt wird, dass die betreffenden Personen ausreisepflichtig sind, aber der Aufforderung zur Ausreise nicht folgten, fordert die AfD, sie in Abschiebehaft zu nehmen. Bei der Abschiebehaft für Familien fordern die AfD aus pädagogischen Gründen die Einrichtung von Schnellverfahren.