Zweitwohnsteuer in Köln
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die AfD Fraktion bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu nehmen: Die Stadt Köln erhebt für eine angemeldete Zweitwohnung eine Steuer in Höhe von 10% der Nettokaltmiete. Befreit von dieser Steuer sind beispielsweise aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines nicht dauernd getrennt [...]