Verwaltungsgericht Köln hält Äußerung der Kölner Oberbürgermeisterin Reker über AfD für unzulässig
KÖLN, 15.03.2017. In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband der AfD und der Stadt Köln um eine Äußerung der Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat das Verwaltungsgericht Köln am 13.03.2017 den schriftlichen Hinweis erteilt, dass Rekers Vorgehen „unzulässig gewesen sein“ dürfte (Az.: 4 L 750/17). Die Stadt Köln erhält daher bis zum 20.03.2017 (10 Uhr) Gelegenheit, zu [...]



