KÖLN, 14.02.2017. Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Rat der Stadt Köln, Roger Beckamp, überreichte im Zuge der aktuell stattfindenden Ratssitzung Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung. „Oberbürgermeisterin Reker verstieß mit ihrem Aufruf zum Protest gegen den im April in Köln stattfindenden AfD-Bundesparteitag gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot“, erklärt Ratsherr Beckamp. „Die Oberbürgermeisterin ist Teil der Exekutive und hat als Organ des Staates das Neutralitätsgebot zu beachten. Dieses Gebot ist vor allem vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der politischen Parteien von elementarer Bedeutung.“

Nach einer Wortmeldung überreichte Beckamp die Unterlassungsaufforderung als beauftragter Rechtsanwalt des Bundesverbandes der Alternative für Deutschland. Der Bundesverband bezieht sich in dem Schreiben auf eine Aussage Rekers im Kölner Stadt-Anzeiger vom 8. Februar, in der sie u.a. erklärte: „Ich finde es unerträglich, dass unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei missbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist.“ Beckamp hierzu: „Frau Reker missbraucht ihre Funktion als Oberbürgermeisterin und bedient sich genau der Mittel, die sie unserer Partei vorwirft: Pauschaler Ausgrenzung und Diffamierung. Es besteht dringender Diskussionsbedarf zum Demokratieverständnis der Oberbürgermeisterin einer der größten Städte Deutschlands.“

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