AfD-Fraktion reicht Klage gegen Rat der Stadt Köln ein

Der Rat der Stadt Köln hatte am 30. September 2014 auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Grünen, Linken und FDP eine massive Erhöhung der Fraktionszuwendungen beschlossen. Diese Zuwendungen bestehen in finanziellen Mitteln für Personal, Sachleistungen sowie Räumlichkeiten für die Arbeit der Fraktionen und richten sich nach der Zahl der in den Fraktionen vertreten Ratsmitglieder.

Mit dem neuen Beschluss wurden für (fast) alle Fraktionen die Zuwendungen, unabhängig von der desaströsen Kassenlage der Stadt Köln, deutlich erhöht. „Das war der erste Willkommensgruß der politischen Korruption in Köln für uns“, blickt der Fraktionsvorsitzende der AfD Roger Beckamp auf diesen Beschluss zurück. So erhalten etwa Fraktionen ab vier Mitgliedern nunmehr einen Personalzuschuss in Höhe von 182.050,00 €, vorher 113.950,00 € bzw. ab sieben in Höhe von 284.800,00 €, vorher 216.700,00 €. Das sind Erhöhungen von 31 bis 60%. „Tatsächlich hatte die Großzügigkeit mit öffentlichen Geldern jedoch eine Grenze, nämlich zwischen Fraktionen mit drei und ab vier Mitgliedern. Die Fraktion der AfD im Rat der Stadt Köln hat drei Mitglieder“, erklärt Beckamp. Diese erhält nach wie vor einen Personalzuschuss in Höhe von 67.350,00 €, es gab keine Anpassung. Allein ein Ratsmitglied mehr führt dazu, dass sich dieser Betrag nahezu verdreifacht, wodurch etwa die FDP mit fünf Mitgliedern eklatant höhere Mittel erhält. „Zunächst haben wir uns gewundert, da die Erhöhungen angesichts angeblich nicht ausreichender Mittel für Kindergärten und sonstiger öffentlicher Leistungen wie aus der Zeit gefallen scheinen. Mittlerweile wundern wir uns aber über nichts mehr. Es geht schlichtweg um das Ausnutzen von Machtpositionen zum eigenen Vorteil durch die Altparteien“, kommentiert der AfD-Fraktionsgeschäftsführer und Ex-FDP-Mitglied Sven Tritschler die Vorgänge. Ein weiteres Beispiel ist die Raumverteilung. Die AfD erhält zwei, die FDP vier und zusätzlich einen Besprechungsraum. Die AfD hatte mit Blick auf die ungerechten und teuren Erhöhungen vergeblich beantragt, alles so zu belassen, wie es war, um öffentliche Gelder einzusparen. „Das Vorgehen der anderen Fraktionen ist freundlich ausgedrückt „mutig“ angesichts der Rechtsprechung zu Gleichbehandlung und Willkürverbot, letztlich ist es einfach nur dreist. Wir haben Klage eingereicht und sind zuversichtlich, dass die Spendierhosenlaune zum eigenen Vorteil rechtlich in die Schranken gewiesen wird“, ergänzt Rechtsanwalt und AfD-Ratsmitglied Jochen Haug.

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