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Sie befinden sich auf der Internetseite der AfD Fraktion im Kölner Stadtrat.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite ein kleines Basiswissen zum Thema „Kommunalpolitik“ geben. Diese Seite kann Ihren konkreten Wünschen entsprechend ergänzt werden. Falls Sie mehr Grundlagen zur Kommunalpolitik lesen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter: afd-fraktion@stadt-koeln.de. Wir werden die Seite mit Ihren erfragten Informationen zur Kommunalpolitik nach und nach vervollständigen.
Grundsätzliches:
Der Kölner Stadtrat ist kein Parlament, wie der Bundestag oder der Landtag, sondern ein Teil der Stadtverwaltung. Das Grundgesetz garantiert Köln die kommunale Selbstverwaltung. Die Kölnerinnen und Kölner können ihre Vertreter selbst wählen. Die Wahl ist eine personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen. Die Hälfte der Vertreter wird in Einerwahlkreisen (Wahlbezirke) nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über geschlossene Listen (Reservelisten) gewählt. Dazu kommen Überhang- und Ausgleichsmandate. Je nach Wahlergebnis organisieren sich diese Vertreter dann in Fraktionen, Gruppen oder Einzelmandatsträgern.In Köln ist man ab drei Stadträten eine Fraktion. Darunter gibt es die Gruppe – Zusammenschluss von zwei Stadträten – und die Einzelmandatsträger.
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Nachgehakt
Wahlbezirke: Das Kölner Wahlgebiet ist 2013 in 45 Wahlbezirke eingeteilt worden.
Mehrheitswahl: Ein Wahlsystem, indem der Kandidat gewählt ist, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann.
Reservelisten: Jede Partei stellt Reservelisten auf, die neben den Direktkandidaten in den Wahlbezirken ein Ratsmandat erlangen können.
Überhangmandate: Wenn eine Partei mehr Mandate erringen kann, als ihr im Verhältnis zu dem Wahlergebnis zustehen, so erhält diese Partei die Anzahl der Überhangmandate.
Ausgleichsmandate: Gleicht die Überhangmandate so aus, dass die anderen Parteien nicht benachteiligt werden. ————————————————————————————————————————– |
Die Stadt Köln ist in acht Dezernate unterteilt:
Dezernat OB unter der Leitung von OB Henriette Reker
Dezernat I: Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht unter der Leitung von Stadtdirektor Dr. Stephan Keller
Dezernat II: Finanzen unter der Leitung von Dr. Dörte Diemert
Dezernat III: Wirtschaft und Liegenschaften unter der Leitung von Andrea Blome (Vertretung)
Dezernat IV: Bildung, Jugend und Sport unter der Leitung von Robert Voigtsberger
Dezernat V: Soziales, Integration und Umwelt unter der Leitung von Dr. Harald Rau
Dezernat VI: Stadtentwicklung, Planen und Bauen unter der Leitung von Markus Greitemann
Dezernat VII: Kunst und Kultur unter der Leitung von Susanne Laugwitz – Aulbach
Dezernat VIII: Mobilität und Verkehrsinfrastruktur unter der Leitung von Andrea Blome
Aufgaben und Pflichten einer Ratsfrau bzw. eines Ratsherrn:
Aufgaben:
- die Verteilung des Vermögens in öffentliche Projekte, wie Bibliotheken, Bau – und Sanierungsmaßnahmen, Sportplätze und Hallenbäder.
- Bebauungspläne und
- Erlass von Satzungen (Gesetze auf Gemeindeebene) zum Beispiel die Hundesteuersatzung, die Gebührensatzung für Abfallentsorgung und die HaushaltssatzungDie Stadtverwaltung in Köln wird von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker in Dezernate unterteilt, welche durch den Rat genehmigt werden. Die Beigeordneten sind zuständig für Ihren zugeteilten Aufgabenbereich, leiten die zugehörigen Ämter und sind als Vertreter in den Ausschüssen und den Ratssitzungen zugegen.
Pflichten:
Verschwiegenheitspflicht: „Der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene hat, auch nach Beendigung seiner Tätigkeit, über die ihm dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich, besonders vorgeschrieben, vom Rat beschlossen oder vom Bürgermeister angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren.“[1]
Ausschließungsgründe: „Der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit
- ihm selbst
2. einem seiner Angehörigen
3. einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person
einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Unmittelbar ist der Vorteil oder Nachteil, wenn die Entscheidung eine natürliche oder juristische Person direkt berührt.[2]
Treupflicht: Inhaber eines Ehrenamts haben eine besondere Treupflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche anderer gegen die Gemeinde nicht geltend machen, es sei denn, dass sie als gesetzliche Vertreter handeln. [3]
Die Vorbereitung der Ratssitzungen wird in den Fachausschüssen getroffen. Dazu ist es aber notwendig, dass der Rat über die Ausschüsse entscheidet. Heißt konkret, dass der Rat bestimmt, welche Ausschüsse geschaffen und mit welchen Aufgaben betraut werden, wie viele Sitze der Ausschuss hat. Der Rat entscheidet wie viele Sachkundige Einwohner und wie viele Sachkundige Bürger diesem Ausschuss angehören können.
Wie kann man Einfluss nehmen?
Im Abstand von sechs Wochen empfängt die Oberbürgermeisterin Frau Reker, die Vertreterinnen und Vertreter der Kölner Bürger. In den Ratssitzungen wird gestritten, es werden parteiliche und überparteiliche Diskussionen geführt und um das kleinste Detail gerungen. Die Ratssitzung folgt einer strikten Ordnung, die in der Geschäftsordnung der Stadt Köln niedergeschrieben ist.
Folgende Möglichkeiten gibt es als in einem Ausschuss oder der Ratssitzung mitzuwirken:
Als Bürger:
Als politisch interessierter Bürger haben Sie die Möglichkeit auch autark Einfluss zu nehmen. Sie können über Bürgeranträge, Petitionen oder bei Bürgersprechstunden Ihre Vorstellungen vorbringen. Diese können dann in einer Ratssitzung vorgebracht und verhandelt werden.
Als Stadtrat:
Wenn Sie als Vertreter erfolgreich in den Stadtrat einziehen konnte, können Sie Köln sehr aktiv gestalten. Sie haben, genauso wie die Sachkundigen Bürger und Sachkundigen Einwohner, Anträge, Anfragen oder Redebeiträge für die Ausschüsse formulieren. Zusätzlich ist es Ihnen erlaubt während der Ratssitzung das Wort zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zu ergreifen.
Als Sachkundiger Bürger (SB):
Sachkundige Bürger müssen dem Rat angehören, also das passive Wahlrecht besitzen. Sie sind zudem vollwertige Ausschussmitglieder, mit vollem Stimmrecht. Auch diese Sachkundigen Bürger dürfen Anträge, Anfragen und Redebeiträge in die Sitzung einfließen lassen.
Als Sachkundiger Einwohner (SE):
Sachkundige Einwohner werden von der Fraktion entsendet und sollen die Ausschüsse besetzen, die nicht zu den kommunalen Pflichtausschüssen gehören (Jugendhilfe, Finanz-, Haupt- und Rechnungsprüfungsausschuss) und soll mit (kritischen) Redebeiträgen diese Ausschusssitzung mitgestalten. Im besten Fall ist der Sachkundige auch wirklich sachkundig. In dem Ausschuss darf ein Sachkundiger Einwohner Anträge und Anfragen stellen und diese auch mündlich begründen oder nachfragen. Ein Stimmrecht hat er nicht, da er nicht als Ratsherr gewählt worden ist. Sie müssen volljährig sein, in der Stadt oder Gemeinde wohnen und werden bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit nicht mitgezählt.
Die Ratssitzung:
Im Abstand von sechs Wochen empfängt die Oberbürgermeisterin Frau Reker, die Vertreterinnen und Vertreter der Kölner Bürger. In den Ratssitzungen wird gestritten, es werden parteiliche und überparteiliche Diskussionen geführt und um das kleinste Detail gerungen. Die Ratssitzung folgt einer strikten Ordnung, die in der Geschäftsordnung der Stadt Köln niedergeschrieben ist.
Sie möchten sich einmischen und aktiv werden? Wir sagen Ihnen wie das funktioniert. Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten aktiv die Politik für Köln mitzugestalten.
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Nachgehakt
Anfragen: werden an die Verwaltung gestellt um Informationen zu speziell angefragten Sachverhalten zu bekommen Anträge: werden in Ratssitzungen oder Ausschüssen genutzt um die Vorstellungen des Antragsstellers umzusetzen. Bestehende Tagesordnungspunkte können mit Änderungsanträgen im Sinne des Antragsstellers geändert werden. Aktuelle Stunden: Können zu jeder Ratssitzung gestellt werden. Das Thema darf aber kein seperater TOP der Ratssitzung sein. ————————————————————————————————————————– |
Fehlt Ihnen etwas? Lassen Sie es uns wissen. Für Lob oder Kritik nutzen Sie unsere Email: afd-fraktion@stadt-koeln.de
Im nächsten Jahr wird es viele Möglichkeiten der Einflussnahme geben. Wir wachsen und die AfD wird sich in Köln etablieren.
Lassen Sie uns gemeinsam Köln mitgestalten! Wir freuen uns aus Sie!
[1]Vgl §30 (1) GO NRW
[2]Vgl §31 (1) GO NRW
[3]Vgl §32 (1) GO NRW