KÖLN, den 21.03.2022. Der Hauptausschuss im Rat der Stadt Köln beschäftigt sich heute mit dem AfD Dringlichkeitsantrag „Rechtsbrüche in der Bezirksvertretung Köln Chorweiler“. Dort kommt es zufolge der Bezirksvertreter Philipp Busch und Matthias Büschges, die für die AfD auch im Stadtrat sitzen zu eklatanten Rechtsbrüchen, die dringend vom Hauptausschuss geklärt werden müssen.

 

„Wie kann es sein, dass es seit November 2021 kein Protokoll der Bezirksvertretung mehr im Ratsinformationssystem gibt und diese beim Amt der Oberbürgermeisterin, genauer beim Kommunalrechtsamt liegen? Es geht hier nicht um eine Ungleichbehandlung der AfD, sondern der vielen tausend Bürger, die ihre Hoffnungen in eine Politikwende im Bezirk, aber auch im Kölner Stadtrat setzten“, sagt Matthias Büschges, Fraktionsgeschäftsführer der AfD Fraktion im Rat der Stadt Köln und Mitglied der Bezirksvertretung Köln Chorweiler.

 

„Nicht nur, dass wir in fast jeder Sitzung Rechtsbedenken anmelden müssen. Selbst das geschriebene Wort wird nicht hinreichend geprüft. Für uns ist es weder verständlich, noch akzeptabel, dass die Einladung zur Dezembersitzung der BV Chorweiler schriftlich unter 2G eingeladen wurde. Herr Bezirksbürgermeister Zöllner eröffnete mit „2G bzw. 3G“. Dieser Vorgang muss besprochen und juristisch einwandfrei geklärt werden. Viele weitere Themen werden im heutigen Hauptausschuss auch besprochen werden müssen“, ergänzt Philipp Busch, Fraktionsvorsitzender der AfD Fraktion in der Bezirksvertretung Köln Chorweiler und Mitglied des Rates.

>>> Den dazugehörigen Antrag auf Überprüfung können Sie hier herunterladen