Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Köln stellt unmittelbar und mittelbar eine Vielzahl von Veranstaltungsräumen für natürliche und juristische Personen zur Verfügung.

Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Räumlichkeiten werden für Veranstaltungen direkt durch Dienststellen der Stadt Köln vergeben? Bitte schlüsseln Sie für jeden Raum auf:

a. Stadtbezirk, Stadtteil und Liegenschaft, in der der Raum sich befindet

b. Grundausstattung des Raumes, mögliche Zusatzausstattung, Bestuhlungsmöglichkeiten und jeweiliges Fassungsvermögen

c. Für die Vergabe zuständige Dienststelle und Ansprechpartner mit Geschäftszeiten, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse, Postanschrift.

d. Ob der Raum in den vergangenen drei Jahren durch eine Partei oder eine ihrer Gliederungen, einen Abgeordneten in dieser Funktion, eine Fraktion in einer Bezirksvertretung, dem Rat, einem Landschaftsverband, dem Landtag, dem Deutschen Bundestag oder dem Europäischen Parlament; eine parteinahe Stiftung, eine andere parteinahe Organisation oder eine andere juristische Person politischer Natur (z.B. Bürgerinitiative) genutzt wurde.

e. Welche Gebühren für die Nutzung des Raumes und ggf. für damit verbundene Dienstleistungen entfallen.

f. Fristen, innerhalb derer der Raum ggf. vorab gebucht werden muss.

g. Termine, an denen der jeweilige Raum in den kommenden 12 Monaten noch verfügbar ist.

2. Welche Liegenschaften und Räumlichkeiten, die für Veranstaltungen genutzt werden können, überlässt die Stadt Dritten (z.B. Trägervereinen) zur Weitervergabe? (Bitte wie unter 1a-1g aufschlüsseln.)

3. Welche besonderen Regeln gelten für die Vergabe von Räumlichkeiten an die unter 1d genannten natürlichen und juristischen Personen? (Z.B. in Wahlkampfzeiten)

4. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die unter 1d genannten natürlichen und juristischen Personen durch Verwaltungsstellen bei der Vergabe von Veranstaltungsräumen grundsätzlich gleich zu behandeln, wie stellt Stadtverwaltung dies sicher?

5. Wie stellt die Stadt Köln sicher, dass die in den Fragen 4 und 5 genannten, besonderen Regeln für die in Frage 1d genannten natürlichen und juristischen Personen auch umgesetzt werden, wenn Räume zur Vergabe Dritten (z.B. Trägervereinen) überlassen werden?

Gez. Wilhelm Geraedts

(Fraktionsgeschäftsführer)

 

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Antwort der Verwaltung