Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

Die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 05.07.2018 zu setzen:

Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 24. April 2018 eine Große Anfrage von sieben Abgeordneten der AfD-Fraktion im Landtag NRW zum Thema „Gefährliche und verrufene Orte gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG“ beantwortet.

Laut Polizeigesetz haben Polizeibeamte an solchen Orten besondere Befugnisse und dürfen z.B. ohne besonderen Anlass Identitätsfeststellungen durchführen.

In den Vorbemerkungen zur Beantwortung erklärt das Innenministerium NRW, dass die Polizei mit der Bezeichnung „gefährlicher und verrufener Ort“ keine Örtlichkeit definiert, an denen Bürger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt seien Opfer einer Straftat zu werden. Gleich-zeitig, und nun wieder in Übereinstimmung mit dem Wortsinn, klassifiziert sie Orte als gefährlich und verrufen, wenn:

 dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,

 sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Straftaten verstoßen oder

 sich dort gesuchte Straftäter verbergen.

Der Landtag NRW hat die Beantwortung der Anfrage auf Drucksache 17/2517 veröffentlicht.

Zu den besonders auffälligen Ergebnissen der Anfrage zählt die Verteilung der Orte: Von landesweit 26 als gefährlich oder verrufen eingestuften Orten entfallen 15 auf Köln. – 2 –

Gegenüber früheren Erhebungen und der Gesamtentwicklung in NRW ist in Köln eine negative Tendenz erkennbar. Nicht nur sind nahezu alle zuvor entsprechend eingestuften Orte Kölns immer noch in der Statistik aufgeführt, ihre Anzahl hat sich außerdem erhöht. Von drei nicht mehr genannten Orten muss festgestellt werden, dass sie im Rahmen einer statistischen Schönung mit anderen Orten zusammengelegt wurden. An deren Bewertung hat sich indes nichts geändert.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an die Oberbürgermeisterin:

(Falls einzelne Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet werden, bitten wir um ausführliche Begründung.)

1. Ist die Stadtverwaltung über die als „gefährlich oder verrufen“ eingestuften Orte unter-richtet und wenn ja, um welche Orte in Köln handelt es sich?

2. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung allgemein und im Einzelfall getroffen, um die Sicherheit der Bürger an den entsprechenden Orten sicherzustellen und einer Häufung krimineller Handlungen entgegenzuwirken?

3. Die Landesregierung erklärt die besondere Häufung der entsprechend eingestuften Orte in Köln mit der Struktur der Millionenstadt und dem hohen Besucheraufkommen. Gleichwohl treffen diese Kriterien auch auf zahlreiche andere Städte im Land zu, in denen die Sozialstruktur erfahrungsgemäß häufig einen noch idealeren Nährboden für Kriminalität darstellt. Wie begründet die Stadtverwaltung Kölns Rolle als Schluss-licht und welche Schlüsse, bzw. Gegenmaßnahmen werden hiervon abgeleitet?

4. Die Beantwortung der Großen Anfrage weist für nahezu alle gefährlichen und verrufenen Orte einen überproportionalen Anteil nichtdeutscher Straftäter aus. Kann vor diesem Hintergrund davon ausgegangen werden, dass zwischen Kriminalität und Migrationshintergrund häufig ein Kausalzusammenhang besteht, bzw. dass ein Mehr an Migranten mit einem Mehr an Kriminalität einhergeht?

5. Für den Fall, dass die Stadtverwaltung die Frage nach der Lokalität der Orte nicht beantworten oder anderweitig öffentlich benennen will, steht eine wichtige Frage im Raum: Wie übernimmt die Stadt Köln die Verantwortung für zu Schaden gekommene arglose Bürger und Touristen, die an solchen Orten Opfer von Straftaten werden?

Gez. Wilhelm Geraedts

(Fraktionsgeschäftsführer)

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Antwort der Verwaltung