Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Anfrage vom 4.08. d.J. an das Amt für Kinder, Jugend und Familie fragte die Fraktion
der AfD an, welche Kosten für die UMA insgesamt anfallen. Die nicht beantworteten
Fragen zu 10. – 12. konkretisieren wir nachfolgend:

10. Welche Kosten trägt die Stadt je UMA insgesamt, aufgeteilt nach Kostenstellen und Kostenträgern?

11. Welche zusätzlichen Kosten werden von weiteren Kostenträgern (Bund, Land, Agentur für Arbeit u.a.) übernommen?

12. Wie hoch sind die für UMA eingeplanten Kosten entsprechend 10. + 11. im laufenden Haushaltsjahr 2017 und im kommenden Haushaltsjahr 2018?

Die Antworten seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu diesen Fragen bezogen sich lediglich auf Hinweise zu einer „einzelfallbezogenen Kostenerstattungsmöglichkeit gegenüber dem überörtlichen Kostenträger auf Landesebene, die durch das Jugendamt der Stadt Köln auch in allen Fällen beantragt wird“. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Köln pro benannten UMA „eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe
von 3.100 €“ erhält.

Wir bitten um die Angabe der Gesamtkosten pro UMA und um eine Aufschlüsselung der
nicht beantworteten Fragen zu 10. – 12..

gez. Wilhelm Geraedts
(Fraktionsgeschäftsführer)

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Antwort der Verwaltung