Formal-juristisch kann eine deutsche Kommune nicht insolvent werden, also „pleite gehen“, wie es der Volksmund zu nennen pflegt. Eine Finanzaufsicht seitens des Landes ist aber ökonomisch nichts anderes als eine „versteckte Insolvenz“.

Am Beispiel der Stadt Köln – 1.060.000 Einwohner und bekannt durch Dom, rheinischen Frohsinn und die Lebensweisheit „et kütt wie et kütt“, gerne auch „et is noch emmer jot jejange“ – wollen wir die reale Situation der Kommunen prüfen und fragen, ob es tatsächlich gut gehen kann.

Die Kommunen erwarten natürlich, dass der Bund und die Länder einen fairen Anteil an den Flüchtlingskosten übernehmen. Wie hoch der sein soll, wird oft nicht explizit gesagt. Die im Asylgesetz und in den Flüchtlingsaufnahmegesetzen der Länder enthaltenen Pauschalen liegen allerdings weit unter den tatsächlichen Kosten und sind auch oft „weltfremd“.

So muss in NRW nach § 5 (Fn 2) des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) eine Kommune die außergewöhnlichen Krankheitskosten bis zu 35.000 € jährlich selber tragen. Besonders hoch verschuldete Kommunen, wie eben Köln, schlagen wegen dieses Berliner Asylkostendiktates Alarm.

Im Hinblick auf Köln gilt heute schon Alarmstufe Rot: 60% kommunaler Kostenanteil und eine monatliche Migrationsbelastung pro Person von 2.000 € sind ohne drastische Maßnahmen nicht zu bewältigen!

Der Sozialdezernent der Stadt Dr. Harald Rau bestätigte kürzlich die alarmierenden Zahlen, die schon im 9.ten Flüchtlingsbericht zu finden waren „Wir hatten zwischen Januar 2015 und 15. August 2016 Kosten in Höhe von 281 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen. 110 Millionen Euro haben wir vom Bund erhalten, 171 Millionen sollen wir selbst zahlen. Dagegen wehren wir uns.“ Rau beklagte zudem im Kölner Stadtanzeiger die Überschreitung der ursprünglichen Kostenansätze um 35,4 Mio. Euro.

Der kritische Kostendetektiv, welcher die kargen Angaben unter die Lupe nimmt sieht noch mehr und erkennt sofort folgende Gefahren:

  • die Kostenerstattungsquote des Landes NRW beträgt bei Köln 61%. Die mit fast 5 Mrd. € am höchsten verschuldete Kommune in NRW und zugleich landesweiter Spitzenreiter bei der Rentnerarmut soll in dieser Krisenlage zusätzlich den Löwenanteil der Flüchtlingskosten tragen, die ihr durch das „Berliner Asylkostendiktat“ aufgezwungen wurde? Ist das nicht eine Farce?
  • die monatlichen Kosten pro Migrant betrugen im Betrachtungszeitraum von 19,5 Monaten bei einer durchschnittlichen Personenzahl von 9.432 etwa 1.539 €, mit steigender Tendenz. Wer soll das bezahlen?
  • der Leser des Flüchtlingsberichtes darf sich nicht sicher sein, dass die Stadt Köln ihm eine Vollkostenrechnung präsentiert. In dem 53 Seiten starken „Willkommenspapier“ wird das Kostenthema pauschal gerade auf 2 Seiten behandelt und geht voll im Willkommensrausch unter! Es heißt dort: Die Auswertungen für die Ämter 50, 56, 32 und 40 weisen das Gros der im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik entstehenden Erlöse und Kosten aus. Also sind doch wohl nicht alle Kosten bei erfasst? Die Überschrift „Kosten“ wird der Leser im Dokument vergeblich suchen; sie sind im Kapitel 5. Strategisches- und Finanzcontrolling versteckt und leicht zu übersehen.
  • Wer zahlt aber die Gesundheitskosten für die Neuankömmlinge (Stichwort: Gesundheitskarte)? Sind im Dokument die Belastungen für die sog. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit berücksichtigt, die bis „5.000 € monatlich betragen sollen“ ? Wie verhält es sich mit den Überstunden in den Behörden und der Polizei und den massiven Neueinstellungen in der Flüchtlingsverwaltung? Werden die Baukosten für neue Flüchtlingsheime in der Rechnung richtig abgebildet?
  • Im Endeffekt liegt unser Kostendetektiv sicherlich nicht falsch, wenn er von einer Belastung bis 2.000 € pro Monat und Migrant ausgeht.
  • vergleicht er jetzt diesen Betrag mit der durchschnittlichen Altersrente die sich 2015 im Bundesdurchschnitt auf 825 € belief, stellt er fest, dass unsere Rentner nur maximal die Hälfte davon bekommen. Ist das nicht ein Skandal? Bis dato hat er immer hören müssen, weil auf einen Rentner zwei Beitragszahler entfallen, können die Renten nur bescheiden steigen. Wird es bald eine Neuauflage dieser Phrase geben und die Flüchtlingskosten pro Migrant als Maßstab gelten?

Köln auf dem Weg zum Sanierungsfall: Vom „Flüchtlingskostensdiktat“ über steigende Neuverschuldung hinein in das Haushaltssicherungskonzept

Diese Besorgnis erregende Zahlen werden so manchen Kölner Kostendetektiv zum weiteren Studium der Kommunalfinanzen animieren. Wer sich in der „trockenen“ Materie schlau macht, wird schnell neue Alarmglocken läuten hören. Ob er das nahende Desaster verhindern kann, ist eine andere Frage.

Zum ersten wird unserem Kostenkundschafter die extreme Geheimniskrämerei, auffallen. Für die zahlen- und bürgerferne rot-grüne Regierungsriege im Rathaus sind verständlicherweise Fragen nach den Flüchtlingskosten unerwünscht. Wer diese oder verwandte Begriffe auf der städtischen Homepage sucht, stoßt – wie oben erwähnt – auf die „Fehlanzeige“. Nach dem Sinn des im Bericht aufgezählten „Integrationsmaßnahmen“ und den potentiellen Kosteneinsparpotentiale fragt auch sonst niemand. Weder die Rathausexperten, noch die lokale Presse, noch ein angesehenes Forschungsinstitut oder bekannte Unternehmensberatung scheint das zu interessieren. Wegen der politischen Korrektheit, der Abhängigkeitsverhältnisse (Job, Aufträge) oder Angst vor Diskriminierung. Still ruht der See. Friede, Freude, Eierkuchen. Umso mehr ist für unseren Kostendetektiv Eigeninitiative beim Quellenstudium in den Alternativmedien angesagt.

Zum zweiten wir dem besorgten Bürger auffallen, dass die Rheinmetropole seit Jahren hohe Verluste und Schulden häuft. Für 2016 sind im Doppelhaushalt aktuell ein Verlust von 214 Mio. € und eine Neuverschuldung von 338 Mio. € vorgesehen. nachdem die Werte gerade in einem simplem Verwaltungsakt um gut 15% nach „verbessert“ wurden, um der Metropole etwas mehr „finanzielle Luft“ zum Atmen zu geben. Das Schuldenmachen stößt dennoch auf rechtliche Obergrenzen (Gemeindeordnung, Abgabenverordnung), auch wenn Banken mit großer Freude der Stadt unbegrenzt Kassenkredite gewähren.

Schon heute muss sich Köln wegen der steten Minderung des verbliebenen Eigenkapitals – im Fachjargon heißt der Vorgang Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage – den Haushalt von der Landesregierung in Düsseldorf genehmigen lassen. Es kann bald noch schlimmer kommen. „Verzehrt“ die Neuverschuldung zwei Jahre hintereinander die kritische Höhe von 5% des Eigenkapitals – dessen Volumen noch 5,3 Mrd. € beträgt – , ist es endgültig mit der Finanzautonomie der einst so stolzen Reich- und Hansestadt vorbei. Sie wird der Landesaufsicht durch das sog. Haushaltssicherungskonzept unterworfen, welches nach zehn Jahren zu einem ausgeglichenen Haushalt führen muss (soll). Leistungskürzungen, rigoroses Sparen und unausweichliche Gebühren- und Steuererhöhungen sind dann die bittere Folge. Pate für derartige schmerzliche Zäsuren stehen nicht nur die Großstädte im fernen Ruhrgebiet wie Bochum, Essen oder Gelsenkirchen. Auch die unmittelbaren Nachbarn von Köln wie Sankt- Augustin, Hennef, Siegburg, Krefeld, Wuppertal oder Leverkusen „bluten“ bereits kräftig – wie in der Lokalpresse salopp berichtet wird. Über die Dauermisere der Kommunalfinanzen berichtet das Internet weit und breit. Es genügt entsprechende Stichworte in die Suchmaschinen einzugeben, um sich davon zu überzeugen.

Am Abgrund sind die angespannten Stadtfinanzen schon heute sehr nahe dran. Der Spielraum ist durch das Berliner Asylkostendiktat denkbar eng geworden. Bei rd. 5,3 Mrd. € verbliebenen Eigenkapital und den im Doppelthaushalt geplanten Verlusten von 4,05% (2016) bzw. 4,51% (2017) fehlen bis zur bedrohlichen Obergrenze von 5%, wo die Stadt in das Hauhaltssicherungskonzept hineinrutscht,  nur noch 0,95% bzw. 0,49%. In absoluten Zahlen sind es gerade 48 bzw. 26 Mio. €, die in diesem Jahr mit der unerwarteten Kostenüberschreitung für Flüchtlinge von 35,4 Mio. € schon verbraucht waren, gäbe es da nicht die verwaltungstechnische Ergebniskorrektur. Auch wurde ein Teil der Belastungen auf 2018 verschoben, wo der Entnahmesatz auf 6,24%erhöht wurde.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die drohende Verlust-Überschreitung wird wohl 2016 aufgehalten werden, sei es durch „Erbetteln“ von zusätzlichen Landesmitteln, eine Drosselung der Investitionstätigkeit (aber Staugefahr bei den kommunalen Investitionen!), „legale“ Bilanzierungstricks durch Senkung der Abschreibungssätze oder einfache Leistungsstreichungen. Sonst wird die genannte Reißlinie von 5,0% mit 5,3% überschritten. Gelingt die Kraftanstrengung 2017 nicht weil die Flüchtlingskosten weiter steige und es gibt nichts mehr wo man noch Sparen könnte, gerät die Stadt in die Zwänge des „Haushaltssicherungskonzeptes“. Dessen Auflagen sind hart. Wie soll Köln in zehn Jahren die Neuverschuldung von 338 Mio. € auf „Null“ abbauen, wie es dessen Auflagen vorsehen? Das wären fast 34 Mio. € jährlich! Ohne massivste Leistungskürzungen und/oder saftige Steuer – und Gebührenerhöhungen geht das nicht. Die Mathematik ist unbestechlich.

Was kann der Bürger tun?

Ob der aufgebrachte Bürger sich noch mit der Floskel „das habe alles nichts mit den Flüchtlingen zu tun“ abspeisen lassen wird? Zu fragen bleibt dennoch, ob es Wege gibt, das drohende Unglück zu stoppen. Dezernent Rau will sich ja „wehren“. Wie wäre es mit einer medienwirksamen Demonstration der Oberbürgermeister und der Stadträte vor dem Düsseldorfer Regierungsgebäude? Die Kollegen von anderen Kommunen würden sich sicher anschließen? Der erste Schritte, den der Bürger machen sollte, ist die Beseitigung seines Informationsdefizits durch Studium der Fachbeiträge auf entsprechenden Portalen. Das Verständnis der relevanten Zahlen ist, wie man sieht, gar nicht so schwer.

Allen interessierten Lesern steht eine ausführliche Zahlenaufstellung zur Verfügung, die Sie bei Bedarf gerne beim Verband anfordern können: https://derbundestag.files.wordpress.com/2018/03/1803202.jpg?w=950

 

Ihr Kostendetektiv