Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Die Zeitung die „Welt“ berichtet am 20. 4. diesen Jahres unter dem Titel: „Das sind die „verrufenen und gefährlichen Orte“ in NRW“ über eine kleine Anfrage der CDU im Landtag.
Aus der Antwort des Innenministers auf die Kleine Anfrage der CDU Fraktion im Landtag von NRW vom Frühjahr 2017 geht hervor, dass es in Nordrhein-Westfalen rund zwei Dutzend kritische Örtlichkeiten gibt, an denen die Polizei sich das Recht herausnimmt, die Personalien ohne Angaben von Gründen aufnehmen zu können.
Köln vereint laut Innenministerium mehr als die Hälfte dieser Örtlichkeiten – neudeutsch: no go areas – auf sich.
Im Klartext: von 25 no go areas in NRW entfallen 13 auf die Stadt Köln. (Quelle: Innenministerium NRW. Drucksache 16/14861 vom 12.4.2017)
Diese Zahlen sprechen für sich.
Zur Erinnerung: Das war im April dieses Jahres, 10 Tage vor dem Bundesparteitag der AfD in Köln:
Da bekommt die Stadt Köln vom Innenministerium NRW schwarz auf weiß bescheinigt, die Hauptstadt der no go areas in NRW zu sein.
Und was macht die Politik in Köln?
Statt dem Recht auf den Straßen und Plätzen Kölns Geltung zu verschaffen, organisiert die Stadtspitze den „Aufstand gegen rechts“.
Ich finde das einen bemerkenswerten Vorgang.
Meine Damen und Herren,
- Es darf uns allen hier nicht egal sein, dass die Kölner Silvesternacht mittlerweile fast so bekannt ist wie der Kölner Dom,
- es darf uns allen hier nicht egal sein, wenn 52% der no go areas in NRW sich innerhalb unsere Stadtgrenzen befinden,
- es darf uns allen hier nicht egal sein, wenn sich in den letzten Wochen ein weiterer Kölner Platz, nämlich der Ebertplatz zu einer weiteren no go area entwickelt.
Ich weiß ja nicht wie Sie es Ihren Wählern in Köln erklären, dass wir heute zum x-ten Mal über den Ebertplatz diskutieren.
Hier im Rat tun wir das übrigens seit 1998, im kommenden Jahr heißt es: 20 Jahre Diskussionen über die Umgestaltung des Ebertplatzes.
Die Menschen mit denen ich spreche, haben dafür mittlerweile kein Verständnis mehr.
Das, was die Kölnerinnen und Kölner mit denen ich spreche wollen, ist ganz einfach: Sie wollen Ihren Ebertplatz zurück.
Und noch einmal, meine Damen und Herren: ich glaube, das ist nicht zu viel verlangt!
Und daher schlagen wir vor, zukünftig in die Kölner Stadtordnung den Stadtverweis als Sanktion mit aufzunehmen.
Dies würde es der Polizei ermöglichen, einzelfall-bezogen längerfristige Verweise gegen bestimmte Personen auszusprechen.
Andere Städte greifen zu vergleichbaren Maßnahmen:
Die Stadt Bad Kreuznach hat ein nächtliches Aufenthaltsverbot für Parks über einen Zeitraum von mehreren Monaten ausgesprochen und durchgesetzt.
Die Stadt Salzgitter hat eine Stadtstreife eingerichtet, bei der Polizei und Ordnungsamt gemeinsam patrouillieren und mit allen erforderlichen Befugnissen ausgestattet sind, um durchgreifen zu können.
Die Stadt Düsseldorf hat bereits mehrfach Verweise bezogen auf bestimmte Personen ausgesprochen und durchgesetzt. Diese dürfen z. B. für ein Jahr die Düsseldorfer Altstadt nicht betreten.
Kurz: Andere Städte handeln, während wir in Köln noch diskutieren.
Diese Beispiele in anderen Städten zeigen: es geht, wenn der politische Wille vorhanden ist.
Dazu muss man kein hartgesottener „law and order“-Mann sein. Nein, es würde schon genügen, wenn die Stadt Köln einfach mal das beherzigen würde, was Tony Blair zu seiner Zeit als britischer Innenminister als sein Sicherheitskonzept so formuliert hat:
„Hart gegen die Kriminellen, hart gegen die Ursachen der Kriminalität“
Bei Letzterem ist Köln sehr rührig seit Jahren aber weitgehend erfolglos unterwegs: street worker und workshops gegen Gewalt bis zum Abwinken.
bei Ersterem aber: Fehlanzeige.
Das muss sich ändern.
Der Stadtverweis ist hierzu ein probates Mittel, ein Mittel, das wehtut, ein Mittel das wirken wird.
Leisten Sie einen Beitrag dazu, den Kölnerinnen und Kölnern ihren Ebertplatz und andere no go areas wieder zurück zu geben, stimmen Sie für unseren Antrag, den Stadtverweis in die Kölner Stadtordnung mit aufzunehmen!