KÖLN, 01.02.2016. Auch die AfD ist nicht vor abstrusen Aussagen gefeit und muss sich dann entschuldigen. Die Aussage des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Beatrix von Storch auf Facebook, wonach es Grenzbeamten im Zweifelsfalle geboten sei, bei illegalem Grenzübertritt auch auf Frauen und Kinder zu schießen, ist ein Beispiel dafür. Dies mag die private Ansicht von Frau von Storch sein – es ist keine allgemeine Parteimeinung.
Und auch auf Erwachsene, ob Mann oder Frau, darf ein Polizist nicht schießen, wenn diese als Grenzgänger „nur ihrer Anhalteverfügung“ nicht nachkommen. Schusswaffengebrauch ist nur dann zulässig, „wenn die (dem Polizisten) bekannten Gesamtumstände auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten, wenn der Grenzgänger unkontrolliert entkommt“ (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1988, 3 StR 198-88). Davon ist bei Asylbewerbern grundsätzlich nicht auszugehen. Ich bin sicher, dass Frau von Storch ihre Aussage bedauert und wir in der AfD gute Lösungen für das Flüchtlings- und Asylchaos finden werden.
Roger Beckamp, Fraktionsvorsitzender der AfD im Rat der Stadt Köln
Lieber Roger Beckamp, bei allem Respekt und von Mitglied zu Mitglied, lesen sollte man schon, was zwischen Frau von Sorch und dem ALFA-Fan geschrieben wurde. Jedenfalls ist dort das entscheidende „und“ nicht zu finden, mit dem Sie hier suggerieren, Frau von Storch habe tatsächlich befürwortet auf Kinder zu schießen. Das hat sie in keinster Weise.
Es war ganz bestimmt nicht clever von ihr auf diese Provokation uberhaupt zu reagieren (was man leider auch zu Ihrem Statement feststellen muss) und sowieso nicht mit einem trotzigen „Ja“, aber alles das rechtfertigt nicht die Versuche der Interessierten, sie medial hinzurichten. Und WIR als Partei und Parteifreunde sollten geschlossen gegen diese Machenschaften stehen und uns nicht in so panischen wie unnötigen wie sachlich falschen Dementis verzetteln.