Die Stadt Köln überlässt derzeit – offenbar unentgeltlich – der sogenannten „Interessenge-meinschaft Autonomes Zentrum Köln“ den Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes in der Luxemburger Straße 93.
Obwohl ein kurzer Blick auf die Internetpräsenz des „AZ“ eine Reihe von Verbindungen zu Organisationen aufweist, die von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden als verfas-sungsfeindlich eingestuft werden, bestritt die Oberbürgermeisterin in der Sitzung des Haupt-ausschusses vom 25. Juni 2018 jede Kenntnis davon.
Vielmehr bekräftigte sie die Entschlossenheit der Stadtverwaltung, dem „AZ“ weiterhin Räumlichkeiten, bzw. Liegenschaften bereitzustellen und unterstrich dies, indem sie das „AZ“ wenig später besuchte und dort laut Medienberichten sogar ein T-Shirt mit der Aufschrift „AZ bleibt“ erwarb.
Der nordrhein-westfälische Innenminister erklärte zwischenzeitlich auf Nachfrage der AfD (LT-Drs. 17/3442), dass das „AZ“ nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes folgenden linksextremistischen, und vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen temporär oder dauerhaft Räume als Büro oder für Veranstaltungen überließe:
– Interventionistische Linke Köln
– Anarchistisches Kollektiv
– Antifaschistische Gruppe (AG CGN)
– Antifa AK Köln.
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:
1. Trifft es zu, dass die Überlassung des ehemaligen Betriebshofs des Kanalbauamts an das „AZ“ unentgelich erfolgt, bzw. aus welchem Haushaltstitel/- Posten werden Gebühren oder ähnliches entrichtet?
2. Soll die neue Liegenschaft für das „AZ“, um die sich die Stadtverwaltung derzeit nach ei-genem Bekunden bemüht, ggf. ebenfalls unentgeltlich oder zu Konditionen unterhalb des Mietspiegels überlassen werden?
3. Stellt die unentgeltliche Überlassung einer Liegenschaft, bzw. die Überlassung unterhalb-marktüblicher Konditionen nach Auffassung der Stadtverwaltung eine Förderung dar und falls nein, warum nicht?
4. Welchen anderen Organisationen werden Liegenschaften ebenfalls unentgeltlich oder unterhalb marktüblicher Konditionen überlassen?
5. Die Stadt Köln ist wie jeder Träger staatlicher Gewalt an Recht und Gesetz, insbesondere auch an das Grundgesetz und die Landesverfassung gebunden. Wie kann die Stadtverwal-tung es vor diesem Hintergrund rechtfertigen, gleich vier (!) verfassungsfeindliche Organisa-tionen zu fördern, bzw. zu beherbergen oder diese in einer ihrer Liegenschaften zu dulden?
gez. Wilhelm Geraedts
(Fraktionsgeschäftsführer)
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