Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland hat u.a. zu der Besonderheit geführt, dass sich teilweise Väter mit Kindern von verschiedenen Frauen hier befinden, mit denen sie nach islamischem Recht rechtskräftig verheiratet sind. Umgekehrt befinden sich islamische Kinder mit ihren Müttern im Ausland, deren Väter sich bereits mit einer oder mehreren Ehefrauen und deren Kindern in Deutschland aufhalten.

Vielfach wird von diesen Müttern und Vätern mit Verweis auf diese Umstände hier oder im Ausreiseland ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, dem durch ein entsprechendes Visum der deutschen Botschaft mit Verweis auf das Kindswohl offenbar in einer Reihe von Einzelfällen stattgegeben wird. Dadurch wird allerdings ein Umgehungstatbestand geschaffen, der einer Legalisierung der Vielehe gleichkommt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass nachzuholende Mütter nur als Kindsmutter im Visum benannt werden, denn in der Praxis unterwirft sich die Frau hier gemäß islamischem Recht dem Anspruch des Mannes im Rahmen der vielehelichen Beziehung. In Deutschland ist die Vielehe (Polygamie) gesetzlich verboten.

Die AfD im Rat der Stadt Köln bittet daher um Auskunft,

1. wie viele Familien sich in Köln aufhalten, deren Zusammenführung zu Gunsten des Kindeswohls entschieden wurde, durch die Zusammenführung aber dem Charakter einer Vielehe entsprechen, also ein Mann mit mehreren Frauen nach islamischem Recht verheiratet ist und

2. eine vollumfängliche Förderung erhalten?

 

gez. Wilhelm Geraedts

(Fraktionsgeschäftsführer)

 

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Antwort der Verwaltung