Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
vielen Dank für Ihre zügige Antwort auf unser Schreiben vom 12.07.2016. Jedoch wird aus unserer Sicht leider nicht die notwendige Transparenz insbesondere in Bezug auf die Kostenfrage geschaffen. Es geht hier um öffentliche Gelder. Ein zweites Bonotel wollen sicherlich auch Sie nicht. Gerade deshalb sollten auch Sie ein Interesse an einem Höchstmaß an Transparenz haben und die Öffentlichkeit entsprechend durch Antworten auf die nachfolgenden Fragen informieren:
1) Was verstehen Sie unter einem „laufenden Geschäft der Verwaltung“? Dieses Geschäft birgt aus unserer Sicht ein erhebliches Haushaltsrisiko. Deshalb allein müssen die zuständigen Ausschüsse und der Rat detailliert informiert werden. Selbst wenn es nicht rechtlich erforderlich ist, muss die Stadt trotzdem – gerade vor dem Hintergrund um das Bonotel – informieren.
2) Deshalb nennen Sie uns bitte sämtliche Konditionen des Pacht-/Mietvertrages einschließlich des Mietzinses und auch die Regelung über die Kostenübernahme für die Renovierung! Was verstehen Sie unter einer ortsüblichen Miete? Nur so lässt sich abschließend beurteilen, ob das Ladenlokal der Hausbesetzer nicht quersubventioniert wird und was die Haushaltsrisiken für die Stadt Köln sind.
3) Sie schreiben von einem „langfristigen Mietverhältnis“. Was bedeutet ein langfristiges Mietverhältnis? Bitte nennen Sie uns die konkrete Dauer des Mietvertrages! Was sind darüber hinaus die Bedingungen für eine Kündigung des Pachtvertrages?
4) Sie schreiben, dass der Verwalter und Miteigentümer eine „notariell beglaubigte“ Vertretungsvollmacht für den anderen leider erkrankten Eigentümer habe. Wie weit geht diese Vollmacht? Reicht diese Vollmacht für den Abschluss solcher Geschäfte überhaupt aus? Besteht ggf. die zwingende Notwendigkeit, ein Vormundschaftsgericht hinzuzuziehen?
Wie bereits erwähnt, hoffen wir sehr, dass sich hier kein zweites Bonotel anbahnt. Daher bitten wir um eine zügige Beantwortung dieses Schreibens.
Wir behalten uns aber alle rechtlichen Schritte für den Fall einer nicht ausreichenden Beantwortung vor.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Thomas Traeder
Fraktionsgeschäftsführung