Stephan Boyens (AfD): Frau Oberbürgermeisterin! Meine Damen und Herren! Uns hat sich bei diesem Tagesordnungspunkt die Frage gestellt: Wir haben es ja mit dem Jahresabschluss der StEB zu tun. Der weist einen Gewinn von rund 25 Millionen Euro aus. Wenn ich das richtig sehe, dann ist das konstitutive Element von Gebühren, dass es dem Kostendeckungsprinzip folgt. Das heißt, die Kosten sollen und werden gedeckt durch die Gebühren der Bürger, aber es ist keine Gewinnerzielungsabsicht vorgesehen.
25 Millionen finde ich, ist ein Betrag, bei dem man schon einmal die Frage stellen könnte und sollte: Gehört dieses Geld nicht zurückerstattet an die Gebührenzahler, also an die Haushalte mit Entwässerungsanschluss?
Das sind immerhin – wenn man jetzt einmal die 560.000 Haushalte nimmt – in Köln rund 45 Euro pro Haushalt. Also unsere Frage ist: Wieso wird hier nicht entweder die Abwassergebühr gesenkt oder das Geld sogar über eine Rückzahlung den Bürgern wieder zugemessen? – Danke.