Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

„Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ – schon mit dieser Formulierung wird unterschwellig unterstellt, die Verwaltung der Stadt Köln sei nicht offen für andere Kulturen. Nichts ist falscher als das!

Seit Jahren gilt bei Stellenbesetzungen der Stadt Köln der sogenannte Diversity-Grundsatz, der lautet:  „Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität“.

Dies soll jetzt laut Antrag noch durch den Satz ergänzt werden: „Die Ausschreibung wendet sich deshalb ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund“.

Hier stellt sich für uns die Frage:

  • Wozu dieser Satz?
  • Was bringt dieser Satz an Mehrwert gegenüber dem schon bestehenden Diversity-Grundsatz?
  • Brauchen wir für Menschen mit Migrationshintergrund eine Extra-Einladung sich zu bewerben?

Weiter fordert der Antrag, „interkultureller Kompetenz als zusätzliches Einstellungskriterium bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst der Stadt Köln“ zu verankern.

„Interkulturelle Kompetenz“. Hört sich erstmal gut an.

Interkulturelle Kompetenz definiert Paragraf 4 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen“ vom 24. Februar 2012 u.a. wie folgt:

„die Fähigkeit, insbesondere in beruflichen Situationen mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund erfolgreich und zur gegenseitigen Zufriedenheit agieren zu können.“

Stellen wir uns das Ganze doch mal am konkreten Beispiel vor.

Da, wo vorher Lea Müller als Sachbearbeiterin im Sozialamt saß, sitzt in Zukunft Aischa Khaled.

Vor ihr das Oberhaupt des arabischen Familienclans, der für sich und seine drei Frauen Sozialhilfe beantragt und sich weigert, dies mit einer Frau zu besprechen, geschweige denn, dieser die Hand zu geben.

Ich frage Sie: wer wird sich gegenüber dem Clan Chef eher durchsetzen können: Lea Müller oder Aischa Khaled, die das von Ihren Onkels, Brüdern und Verwandten nie anders vorgelebt bekommen hat?

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Niemand – auch wir nicht – hat etwas gegen kompetente Verwaltungsangestellte mit fremden Wurzeln.

Ganz im Gegenteil: Eine Kollegin im Sozialamt oder in der Ausländerbehörde der Stadt Köln vom Schlage und Format einer Necla Kelek, einer Sabatina James oder eines Hamed Abdel-Samad: Dies wäre eine phantastische Bereicherung für Köln. Das Dumme ist nur: die meisten von ihnen stehen unter Polizeischutz. Warum? Weil sie vor ihren ehemaligen Glaubensbrüdern und -schwestern um ihr Leben fürchten müssen.

Oder schauen wir doch nur einmal nach Berlin: Dort bemüht sich die Politik seit Jahren aktiv darum, mehr Migranten in den öffentlichen Dienst zu bekommen. Mit zweifel­haftem Erfolg, wie wir alle jüngst an den Zuständen an der Berliner Polizeiakademie sehen konnten. Einer der dortigen Ausbilder hat ausgepackt und die Zustände geschildert:

  • ein erschreckender Niveauverlust
  • Disziplinlosigkeit
  • mangelnde Artikulationsfähigkeiten
  • mafiöse Parallelstrukturen
  • Chaos

Ich sage: Wir von der AfD wollen hier in Köln keine Zustände wie an der Berliner Polizeiakademie!

  • Sie sagen „interkulturelle Kompetenz“ und was meinen Sie? :  eine Migrantenquote durch die Hintertür!
  • Sie sagen „interkulturelle Kompetenz“ und was wird passieren: eine Absenkung des Niveaus!
  • Sie sagen „interkulturelle Kompetenz“ und was wird die Folge sein: geltende Recht wird einmal mehr auf dem „Altar der Integrations­bemühungen“ geopfert.

Kurz:   Was diesen Antrag angeht, gilt der alte Satz: das Gegenteil von gut, ist gut gemeint!

Aber dieser Antrag geht nicht nur in die falsche Richtung, er ist zudem in zeitlicher Perspektive vollkommen überflüssig.

Schauen Sie sich einmal die Bevölkerungsstruktur in den 9 Kölner Stadtbezirken an:

In sechsen davon liegt der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bei den unter 18 jährigen schon heute zwischen 50% bis 70%. Wenn wir einmal unterstellen, dass die Stadt Köln auch in Zukunft weiterhin überwiegend Menschen aus Köln beschäftigen wird, dann dürfen wir getrost davon ausgehen, dass die sogenannte „interkulturelle Kompetenz“ demnächst von ganz alleine in die Kölner Amtsstuben kommt.

Zu guter Letzt: dieser Antrag geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen in dieser Stadt vorbei:

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD:

Von der „Linken“ und den „Bunten“ ist man ja allerhand Absonderliches und Abstruses gewöhnt. Geschenkt.

Aber glauben Sie eigentlich ernsthaft, dass dies ein Thema ist, welches Ihrer Wählerschaft auf den Nägeln brennt?

Glauben Sie, dass sich der einfache Angestellte, der Taxifahrer oder die Bäckereifachverkäuferin für das zusätzliches Aufnahmekriterium „interkulturelle Kompetenz“ bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst der Stadt Köln interessiert?

Glauben Sie ernsthaft, die Menschen in dieser Stadt hätten in diesen Zeiten die Sorge, es gäbe seitens der Kölner Verwaltung zu wenig Verständnis und Engagement für Migranten, Flüchtlinge und deren Anliegen?

Ich habe da meine Zweifel.

Wir von der AfD Fraktion lehnen diesen Antrag ab.

Er geht in die falsche Richtung, er ist überflüssig, er wirkt kontraproduktiv.

Eines allerdings muss ich den Antragstellern lassen:

So lange hier in Köln eine Phalanx bestehend aus Linken, Bunten und den Gutmenschen in der SPD derartige Anträge auf den Weg bringt, ist mir um die politische Zukunft der AfD nicht bange!

Vielen Dank.