Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
die AfD Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie folgenden Antrag auf die kommende Sitzung des Rates zu setzen:

Beschluss:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt,

1. ein kommunales Gremium, bei der alle im Rat vertretenen Fraktionen stimmberechtigt sind, unter Einbeziehung unabhängiger Experten verschiedener Fachrichtungen
einzuberufen, der sich mit der Evaluation der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befasst. Dieser soll insbesondere die Datengrundlage der von der
Stadt erlassenen Allgemeinverfügungen offenlegen und einer kritischen Überprüfung unterziehen.
2. eine Einstellung aller Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie eine Rückerstattung sämtlicher Ordnungs- und Zwangsgelder, die von der Stadt aufgrund von Verstößen gegen Corona-Regeln verhängt worden sind, zu veranlassen.
3. ein Leistungsspektrum von der Stadt Köln um eine Anlaufstelle für Personen, die an einer Folgeerkrankung der Corona-Impfung („Post-Vaccine-Syndrom“) leiden zu gründen. Den Betroffenen sind dort niedrigschwellige Betreuungsangebote sowie eine rechtliche Erstberatung bereitzustellen. Die Nutzung der Angebote des Kompetenzzentrums soll zudem fortan statistisch ausgewertet und analysiert werden.
4. ein speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittenes Aktionsprogramm aufzulegen, welches eine psychosoziale Betreuung sowie zusätzliche Nachhilfeangebote umfasst, um Entwicklungsdefizite, Lernschwächen und posttraumatische Belastungssymptome – hervorgerufen durch Maßnahmen wie Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen – zu kompensieren.

Begründung:

Während der Corona-Pandemie hat die Stadt Köln eine Vielzahl von Allgemeinverfügungen erlassen, welche u.a. die Schließung von Einrichtungen, Versammlungsverbote oder Ausgangs- bzw. Kontaktbeschränkungen umfassten. Mittlerweile besteht ein breiter Konsens darüber, dass die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte in vielen Fällen unter
schwerwiegenden Verletzungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgten  und der Schaden der erlassenen Maßnahmen deren Nutzen bei Weitem überstieg.
Obwohl die Stadt in diesem Zeitraum über weitreichende Exekutivbefugnisse verfügte, existierten keine wirksamen Kontrollmechanismen und es unterblieb bis zuletzt eine eigentlich
notwendige Einbeziehung des Stadtrats. Beispielhaft für eine besonders gravierende und unverhältnismäßige Beschneidung von Grundrechten war die von der Stadt Köln erlassene
Allgemeinverfügung, im Zuge derer unangemeldete Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, aber auch alle anderen nicht angemeldeten Versammlungen pauschal verboten wurden. Bei Verstößen drohten drastische Geld- oder gar Freiheitsstrafen. Vor diesem Hintergrund ist die Stadt zu einer umfassenden Aufarbeitung der Corona-Zeit verpflichtet – transparent und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Dies dient nicht zuletzt der Prävention, um die Resilienz des freiheitlichen Rechtsstaates in zukünftigen Krisensituationen zu gewährleisten.
Überdies muss die staatliche Impfkampagne, an der sich die Stadt Köln offensiv beteiligt hat, kritisch durchleuchtet werden: Seit Anfang 2021 wurden in Köln zehntausende Menschen mit Impfstoffen gegen das Coronavirus geimpft. Obwohl offiziell weder die Wirkung noch die möglichen Nebenwirkungen und Folgeerkrankungen ausreichend erforscht waren
und bis dahin für pharmazeutische Erzeugnisse notwendige sorgfältige klinische Studien fehlten, erteilten staatliche Stellen Notfallzulassungen für die unerprobten Impfungen auf
Basis neuartiger Technologien.
Mittlerweile ist bekannt, dass viele geimpfte Menschen nicht nur in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang Impfnebenwirkungen erlitten, sondern auch langfristige Erkrankungen auftraten, die auf die Verabreichung der neuartigen Vakzine zurückzuführen sind. Als Ursachen gelten unter anderem Verunreinigungen der Impfdosen, die Toxizität der in den Impfungen enthaltenen Nanolipide und die durch die mRNA-basierte Impfung beabsichtigt ausgelöste, jedoch langanhaltende Produktion von Spike-Proteinen im Körper, die zu einer
Schädigung des Organismus führen können.
Die anhaltend hohe Übersterblichkeit seit 2021, dem Beginn der Impfkampagne, deutet darauf hin, dass die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit gesundheitlich beeinträchtigter ist als vor
der Pandemie. Wissenschaftler weisen darauf hin, dass die Zunahme der Todesfälle und damit die Abnahme der Lebenserwartung in Deutschland seit Beginn der Impfkampagne mit
hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr als Langzeitfolge durchgemachter Corona-Infektionen anzusehen ist oder auf versäumte Arztbesuche wegen der staatlichen Corona-Maßnahmen
zurückgeführt werden kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Zunahme der Todesfälle in Zusammenhang mit den unmittelbaren und längerfristig auftretenden Folgen der
Impfung mit den neuartigen Vakzinen steht (vgl. hierzu die Ausführungen von Tom Lausen in einer Anhörung des Sächsischen Landtags am 16. Januar 2023).
Immer mehr geimpfte Menschen klagen über länger anhaltende gesundheitliche Einschränkungen, die sie auf die erhaltenen Corona-Impfungen zurückführen. Mittlerweile stufen auch
Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen seit der Impfung auftretende Symptome wie Bluthochdruck, Myokarditis, Lähmungen bis hin zu Krebs als Erkrankungen ein, die durch die
neuartigen gentherapeutischen Impfstoffe verursacht werden. Therapien sind aufwendig, kostenintensiv und noch kaum erprobt. Dennoch gibt es bereits erste Erfolge, etwa die Blutwäsche zur Abscheidung von kristallinen Zusatzstoffen, die mit kontaminierten Impfdosen in den Blutkreislauf gelangten (vgl. die Forschungen der Pathologen Prof. Arne Burkhardt und
Dr. Michael Mörz). Selbst Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der noch bis vor Kurzem die These vertrat, die Corona-Impfung sei „nebenwirkungsfrei“, erkennt die Existenz von Impfschäden mittlerweile an. Der ehemalige Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, forderte jüngst sogar eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie einzurichten. Die Tatsache, dass diese Vorschläge mittlerweile selbst von Seiten politischer Akteure kommen, die lange offensiv für die Impfung geworben haben und sich einer
Auseinandersetzung mit den potenziellen Risiken verweigerten, zeigt die Dringlichkeit einer umfassenden, ideologiefreien Aufarbeitung an.
In ganz Deutschland gibt es trotz hoher Patientenzahlen bisher nur zwei Fachzentren zur Behandlung von Folgeschäden der Corona-Impfungen. Ein Zentrum befindet sich an der
Universität Marburg, wo vor kurzem eine „Post-Vac-Ambulanz“ eingerichtet wurde, ein weiteres an der Berliner Charité. Beide Einrichtungen sind völlig überlastet, und die Wartezeiten für eine Behandlung sind hoch. Zudem wurde jüngst in Bayern eine Hotline für Impfgeschädigte eingerichtet, die ebenfalls nach kurzer Zeit aufgrund der hohen Nachfrage völlig
überlastet war. Viele Betroffene können daher keine adäquate Behandlung in Anspruch nehmen. Angesichts dieser Erkenntnisse und der vielen Impfgeschädigten ist es notwendig,
auch auf kommunaler Ebene unbürokratische und niedrigschwellige Angebote zur Erstversorgung von Betroffenen zu schaffen. Die Stadt Köln sollte hier bundesweit eine Vorreiterrolle übernehmen.

Gez. Matthias Büschges
Fraktionsgeschäftsführer

 

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