Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung aufzunehmen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Entschärfung der Situation der Drogenhotspots und zur Bekämpfung der Kriminalität, die Stadtordnung um die Möglichkeit von Stadtverweisen zu ergänzen.
Begründung:
Die regionale Presse berichtete aktuell wie auch in der Vergangenheit, dass Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zwar dauerhaft kontrollieren und regelmäßig Platzverweise erteilen, die betreffenden Personen sich nach Abzug der behördlichen Mitarbeiter aber kurze Zeit später wieder dort einfanden und weiter ihren kriminellen Geschäften nachgingen. Dazu wird in § 34 PolG NRW ausgeführt, dass „langfristige Aufenthaltsverbote gegen polizeibekannte Personen“ erlassen werden können, „wenn sich gegen diesen Personenkreis polizeiliches
Einschreiten richtete und damit zu rechnen ist, dass die jeweilige Person dort in Zukunft straffällig wird“.
In unserem Antrag vom 28.09. wiesen wir bereits darauf hin, dass die Eskalation hauptsächlich durch die im Zuge der Flüchtlingswelle 2015 eingereisten Afrikaner verursacht wurde.
Hinzu kommen Dealer und Abhängige aus anderen Kommunen, die in Köln keinen Wohnsitz haben. Der Sprecher der Kölner Justiz wies in einem Interview darauf hin, dass gerade Dealer nach einem Platzverweis die Kommune wechseln würden, um bei mehrfachen Auffälligkeiten einer Strafe zu entgehen. Insofern polizeibekannte Personen kein anderes berechtigtes Interesse als den Handel mit Drogen haben und damit, “nachhaltig zur Verfestigung der Drogenszene beitragen“ (OVG NRW 5B 1201/00), sehen wir es zusätzlich zur Möglichkeit der Verhängung von „langfristigen Aufenthaltsverboten“ als sinnvoll an, bei Zuwiderhandeln Stadtverweise verhängen zu können. Es könnte ein Beitrag zur Entschärfung der Drogenhotspots am Ebertplatz und am Neumarkt/Griechenplatz sein.
gez. Wilhelm Geraedts
(Fraktionsgeschäftsführer)
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