Roger Beckamp

Köln, 01.06.2015. „Nicht einmal in die Balkanstaaten wird mehr abgeschoben und Köln geht mit schlechtem Beispiel voran“, stellt der Fraktionsvorsitzende der AfD im Kölner Rat Roger Beckamp nüchtern fest, „das Asylrecht ist faktisch ausgesetzt, aber in dem Sinne, dass jeder kommen und bleiben kann“. Wenn vollziehbar ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber, deren Reise zu uns mit Asylgründen oftmals gar nichts zu tun haben, nicht ausreisen, müssen sie abgeschoben werden. Genau dies geschieht jedoch nicht, vielmehr erhalten sie weiterhin steuerfinanzierte Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das bedeutet Geld- und Sachleistungen für Bekleidung, Ernährung, Gesundheitspflege, Haushaltsgegenstände usw..

Die Stadt Köln klagt zwar ständig über die hohen Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, kürzt zum einen in den eigenen Sozialhaushalten für alle Bürger, finanziert gleichzeitig aber alle denkbaren Belange von längst ausreisepflichtigen Personen. Die „Asyl“-Lobby empfiehlt ihrer Klientel zudem oftmals gegen Leistungseinschränkungen gerichtlich vorzugehen, etwa wenn das Taschengeld gekürzt werden soll.  „Aus alledem ergibt sich, dass der Kölner Sozialhaushalt erheblich belastet wird, wenn abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden und Geld für berechtigte Asylbewerber fehlt!“ merkt der OB-Kandidat der Kölner AfD Hendrik Rottmann an. „Es ist zwingend, dass Köln endlich das Land NRW bedrängt und die Bundesregierung den Ländern zudem nur dann neue Mittel für Asylbewerber bewilligt, wenn die Abschiebungsquote auf mindestens 50% steigt“, fasst Beckamp noch einmal eine Lösungsmöglichkeit zusammen.