Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

der vorliegende Antrag kann aus mehreren Gründen nicht unkommentiert bleiben:

 

  1. Anmerkung: Unsere Stadt steht vor einer der größten Herausforderungen in der jüngeren Geschichte, mit absehbar schwersten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verwerfungen in Folge. Und Sie: Sie haben offensichtlich nichts Besseres zu tun, als diesen Antrag zu stellen.

Allein dies, zeigt ein Ausmaß an Klein­kariertheit und Borniertheit, das ich Ihnen nicht zugetraut hätte. Allein dies, wäre schon Grund genug, sich nicht mit Ihrem Antrag zu befassen.

Es kommt aber noch weiteres hinzu:

 

  1. Anmerkung: Ihr Antrag widerspricht dem Geiste von § 43 Abs. 1 der GO NRW.

Dort ist nämlich festgelegt: Ratsmitglieder können nicht an Aufträge, Weisungen oder Vorgaben gebunden werden.

(„ Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden.“)

Kurzum: es gibt auch auf kommunaler Ebene kein imperatives Mandat.

Meine Damen und Herren, § 43 Abs. 1 ist nicht irgendein Paragraph in der Gemeindeordnung, sondern es handelt sich hierbei um ein Kernelement unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung!

Wir Mandatsträger sind ausschließlich unserem Gewissen unterworfen!

Glauben Sie im Ernst, Sie müssten den Ratsmitgliedern mit Ihrem Antrag vorschreiben, wie sie zu denken, abzustimmen und zu handeln haben?

Glauben Sie im Ernst, dass wir Ratsmitglieder uns nicht selber eine Meinung bilden können?

Das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist nicht nur demokratietheoretisch mehr als bedenklich, sondern zeugt auch von dem erbärmlichen Menschenbild, das Sie offenbar von uns als freigewählten Ratsmitglieder haben!

Sie sollten sich schämen!

(Die wahren Feinde der Demokratie, meinen Damen und Herren, sind nicht irgendwelche „Rechtspopulisten“, die wahren Feinde der Demokratie sitzen hier, sind die Antragsteller!)

Wenn man in Ihrem Antrag das Wort „rechtsextrem“ oder „rechtspopulistisch“ durch das Wort „konterrevolutionär“ ersetzen würde, erhielte man einen Text, wie ihn Josef Stalin nicht besser hätte formulieren können.

Dass die Linke gerne mit dem hypermoralischen Bannstrahl stalinistischer Prägung operiert – geschenkt.

Dass aber Sie von den Sozialdemokraten hier mitmachen, zeigt eigentlich nur, wie schlimm es um die gute alte Tante SPD bestellt sein muss.

Aber, man hätte gewarnt sein können: Wer wie Olaf Scholz seinerzeit „ die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern wollte“,

der will heute offenbar in Köln die Lufthoheit in den Köpfen der Ratsmitglieder erobern.

Ihr Demokratieverständnis und ihr Zutrauen in die Eigenverantwortlichkeit der Ratsmitglieder, meine Damen und Herren Antragsteller, ist einfach nur erbärmlich und spottet jeder Beschreibung!

 

  1. Anmerkung: Der vorliegende Antrag – sollte er überhaupt zulässig sein – ist extrem einseitig und unvollständig.

Wir als AfD Fraktion haben daher – für den unwahrscheinlichen Fall der Zulässigkeit des Antrags – einen Änderungsantrag gestellt.

Wir sollten rechts- wie linksextreme, sozialistische, kommunistische, radikal-islamistische und salafistische Tendenzen gleichermaßen ablehnen.

 

  1. und letzte Anmerkung: Wir fordern die Verwaltung auf, die Zulässigkeit des Antrags im Lichte von § 43 Abs. 1 GO NRW zu überprüfen.

Meine Damen und Herren, es widerstrebt mir in Zeiten wie diesen, unseren Oberstadtdirektor, der als Leiter des Krisenstabes alle Hände voll zu tun hat, aufzufordern, die Zulässigkeit Ihres Antrags prüfen zu lassen. Wir haben derzeit weiß Gott Wichtigeres zu tun!

Ich beantrage daher eine 3 minütige Sitzungsunterbrechung und gebe den Antragstellern damit die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzuziehen.

Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass wir als Fraktion – sollte dieser Antrag doch beschlossen werden, rechtliche Schritte dagegen unternehmen werden – wenn es sein muss, gehen wir dafür vor Gericht.