Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
die AfD-Fraktion bittet Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 29. August 2018 aufzunehmen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:
Der türkische Diktator Recep Tayyip Erdogan gehört nicht nach Köln. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den am 29. September geplanten Auftritt Erdogans in Köln zu unterbinden.
Die zuständigen Landesbehörden werden aufgefordert, den Auftritt hilfsweise aus Sicherheitsgründen zu unterbinden.
Begründung:
Der türkische Staatschef wird am 28. und 29. September 2018 zu einem Staatsbesuch in der Bundesrepublik Deutschland zu Gast sein, im Rahmen dieses Besuches soll es nach Medienberichten zu einem Auftritt Erdogans in Köln-Ehrenfeld kommen.
Es kann dahinstehen, ob die Bundeskanzlerin und der Bundespräsident eine derart verrufene Gestalt hofieren sollten, denn es ist äußerst unüblich, dass ausländischen Politikern im Rahmen solcher Besuche private Auftritte vor eigenen Anhängern und Landsleuten im Gastland gestattet werden. Herr Erdogan hat hier sicher keine Ausnahme verdient.
Die einst laizistische und demokratische Türkei entwickelt sich unter Erdogans Herrschaft sukzessive in eine Diktatur islamischer Prägung. Der türkische Staatschef verfolgt damit offenbar einen lange gehegten Plan: Schon 1999 zitierte er im Wahlkampf ein Gedicht, in dem es heißt: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“
Wer sich so äußert, dem darf in Deutschland keine Bühne geboten werden. Er darf vor dem Hintergrund dieser Äußerung insbesondere nicht in einer Moschee auftreten, die von der türkischen Religionsbehörde kontrolliert wird.
Recep Tayyip Erdogan gefährdet und sabotiert auch die Integration von Migranten türkischer Herkunft in die deutsche Mehrheitsgesellschaft und versteht diese offenbar als seine „Untertanen“. Wer den Wünschen aus Ankara nicht genügt, wie etwa die Bundestagsabgeordneten, die für die Resolution zum türkischen Völkermord an Armeniern stimmten, der wird diffamiert und dessen türkische Herkunft wird infrage gestellt.
Auch innenpolitisch ist Erdogan in keiner Weise als Vorbild geeignet. Seine Regierung untergräbt massiv die Meinungsfreiheit und hat bis ins Jahr 2016 über 2000 Verfahren wegen vermeintlicher Beleidigung des Präsidenten eröffnet. Leidtragende sind kritische Journalisten, Karikaturisten aber auch Schulkinder.
Genauso willkürlich lässt die türkische Regierung unter seiner Leitung die Zugänge zu verschiedenen Internetdiensten (z.B. Twitter, Facebook, YouTube) sperren, damit diese nicht von Oppositionellen genutzt werden können. Erdogan kommentierte dies mit den Worten: „Twitter und solche Sachen werden wir mit der Wurzel ausreißen. Was dazu die internationale Gemeinschaft sagt, interessiert mich überhaupt nicht.“
Nachdem der infolge des Putsches 2016 ausgerufene Ausnahmezustand in diesem Jahr endete, kündigte Erdogan ein Anti-Terror-Gesetz an, das zahlreiche Grundrechte weiterhin außer Kraft setzen soll. Versammlungen und öffentliche Proteste bedürfen hiernach einer Sondergenehmigung und Tatverdächtige können mehrere Tage ohne Begründung festgehalten werden.
Wer so handelt, hat keinen Platz in einer Stadt, die sich ihre demokratischen Werte immer wieder auf die Fahnen schreibt. So heißt es beispielsweise im „Diversity-Konzept“: „Köln ist ein Ort der Vielfalt und Offenheit, des Gemeinsinns und des Zusammenhalts.“
Weiter heißt es dort: „Gegenseitige Achtung, Akzeptanz und Toleranz sind ebenso Grundlage des gemeinsamen Handelns wie die Achtung der Menschenrechte, die Unverletzlichkeit der Würde der Menschen und die Achtung des religiösen Bekenntnisses des jeweils anderen.“
Es ist schwer nachvollziehbar, warum einem menschenverachtenden, völkermordleugnenden, intoleranten und undemokratischen Diktator ausgerechnet in dieser Stadt ein Podium geboten werden sollte.
Erdogan ist kein deutscher Staatsbürger und hat auch aus keinem anderen Grunde ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Da er sich allenfalls in seiner Eigenschaft als Staatschef im Rahmen eines offiziellen Besuchs in Deutschland aufhält, steht es ihm nicht zu, sich außerhalb des mit der Bundesregierung abgestimmten Programms im Land zu bewegen. Er kann sich in dieser Eigenschaft auch nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen. Ein öffentlicher oder halböffentlicher Auftritt wäre damit ein unnötiges und aus den bereits ausgeführten Gründen unangebrachtes Entgegenkommen der zuständigen Stellen in Deutschland.
Schon jetzt ist aber absehbar, dass ein solches Entgegenkommen mit erheblichen Risiken und Unannehmlichkeiten für die Kölner verbunden wäre. Mehrere Gegendemonstrationen sind angekündigt und es ist auch mit dem Aufmarsch gewaltbereiter kurdischer Gruppen zu rechnen. Es ist also zu erwarten, dass bedingt durch den Auftritt Erdogans ausländische Konflikte abermals auf Kölner Boden ausgetragen werden.
Da Herr Erdogan für seine Veranstaltung keinen Grundrechtsschutz genießt, müssen die Rechte der Kölner Bürger und der Polizisten Vorrang haben. Ihre körperliche Unversehrtheit, aber auch die Bewegungsfreiheit der Bürger darf nicht einer Appeasementpolitik gegenüber dem türkischen Regime geopfert werden.
gez. Wilhelm Geraedts
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