Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von Mitte Februar zwingt die Stadt Köln, ihr Modell für Zuwendungen an Ratsfraktionen und Ratsgruppen zu erneuern. Die Stadtverwaltung verzichtet mangels Erfolgsaussichten auf den Gang zum Bundesverwaltungsgericht, wie Oberbürgermeisterin Henriette Reker nun bekannt gab. Damit hat sich die separate Klage der AfD-Fraktion, die in zweiter Instanz ebenfalls schon auf dem Schreibtisch des OVG lag, zu unseren Gunsten erledigt. Das Gericht stoppt die unerhörte Ungleichbehandlung der AfD-Fraktion. Ein guter Tag für die Demokratie, ein schlechter Tag für den kölschen Parteienfilz!
Nach der Kommunalwahl 2014 wurde mit den Stimmen aller Ratsfraktionen außer der AfD-Fraktion die Erhöhung der Zuwendungen für Ratsmitglieder und Personal beschlossen. Bezeichnenderweise galt die diese Erhöhung nur für Fraktionen ab vier Ratsmitgliedern – die AfD-Fraktion hat drei. Daraufhin bestritt die AfD-Fraktion den Rechtsweg. Die lex AfD ist nun vom Tisch. Wie damals möchten wir bei der Neuregelung nicht mehr Steuergeld, sondern grundsätzliche Kürzungen der Fraktionszuwendungen anregen. Wir fordern generell eine Verkleinerung des Kölner Rats mit seinen bislang 90 Mitgliedern.
Urteil des OVG Münster: https://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/ovg-nrw-fraktionszuwendungen-im-koelner-stadtrat-rechtswidrig.html?cHash=1c31570e7e3786c35c5c7612d05edc2e.
Der damalige Ratsantrag zur Erhöhung der Fraktionszuwendungen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=47412
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