Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke, Volt und FDP/KSG betreffend „Aktuelle Stunde: Aufarbeitung im Zusammenhang mit der sog. Coesfelder Liste“ – AN/1271/2026

Iris Dworeck-Danielowski (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer hier und zu Hause an den Endgeräten! Ich muss schon sagen, als ich die aktuelle Stunde, den Antrag, gelesen habe, war ich eigentlich relativ enttäuscht, weil es den Anschein hatte, als würden wir jetzt tatsächlich hauptsächlich über Kommunikations- und Dienstwege sprechen. Allerdings muss ich sagen, habe ich viele interessante Ansätze vernommen. Ich kann mir schon vorstellen, dass das für die kommunale Ausländerbehörde sehr unangenehm ist, dass das Ganze jetzt so medienwirksam aufpoppt. Letzten Endes ist es für die Personen, die hier im Rat sind und die Kommunalpolitik verfolgen oder im Ausschuss für Soziales und Senioren sind, ehrlich gesagt überhaupt nicht so überraschend, denn wenn man sich die Herangehensweise anschaut, was die Bleibeperspektive betrifft oder auch die Bereitschaft, ausreisepflichtige Personen auch tatsächlich ausreisen zu lassen, dann beobachtet man das sehr wohl, dass das einfach grundsätzlich gar nicht gewollt ist. Das ist eben der Unterschied. Sie hatten es jetzt gerade noch einmal erläutert, Frau Prof. Dr. Diemert, dass in dieser Tabelle als Ausreisehemmnis zwar die fehlenden Papiere genannt sind, aber wenn die fehlenden Papiere einem auf dem Silbertablett geliefert werden, findet man ein anderes Ausreisehemmnis. Genau das ist das Problem. Es sind nicht Ausreisehemmnisse, fehlende Dokumente oder sonstiges, sondern es ist schlicht und ergreifend der fehlende Wille, Menschen auszuweisen.

(Beifall bei der AfD)

Ist das jetzt ein spezifisches Kölner Problem? Die letzte Berichterstattung lässt schon mutmaßen: Nein, das ist vor allen Dingen ein NRW-spezifisches Problem. Da würde ich auch einmal sagen: Der Fisch stinkt vom Kopf her. Auch wenn Herr Petelkau hier heute großartige Reden schwingt – ich dachte schon, Sie hätten das Manuskript von Stephan Boyens aus irgendeiner vergangenen Sitzung geborgt -,

(Beifall und Heiterkeit bei der AfD)

ist es ja so: Ich kann mich noch weiland gut erinnern, dass in der letzten Legislatur im Landtag unter einer schwarz-gelben, vermeintlich bürgerlichen Landesregierung das neue kommunale Integrationsmanagement auf den Weg gebracht wurde, mit der Intention, bundesweit Vorreiter eines ganz neuen Verständnisses von Integration zu sein. Ich würde sagen, das ist ihnen auch gelungen. Genau da wurde das schon auch mit Staatssekretärin Serap Güler – auch CDU – vorangetrieben, dass man wegkommen wollte von der ausschließlichen Betrachtung von Recht und Gesetz, hin zu jedem einzelnen menschlichen Schicksal, seiner Biografie und seinen entsprechenden Bedürfnissen usw. Wenn das in der Praxis der Hauptbetrachtungspunkt wird, hat das genau das zur Folge. Dann findet man immer einen Grund, warum die Ausreise irgendwie unmenschlich erscheint. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen – Herr Görzel hat die Straftaten und das, was auch in den Medien publik wurde, gerade angesprochen -: Wenn ein Intensivstraftäter oder auch ein Gewalttäter verurteilt wird, auch wenn er möglicherweise Angehörige hat, die hier einen geltenden Aufenthaltstitel haben, dann interessiert mich diese familiäre Verflechtung ehrlich gesagt überhaupt nicht, denn ich möchte die Bürger dieses Landes – auch die mit Migrationshintergrund, völlig egal – vor einem Straftäter schützen.

(Beifall bei der AfD)

Wenn das dann so herzzerreißend ist, die Familie auseinanderzupflücken, dürfen die ja mit ausreisen. Auch wenn ich einen Aufenthaltstitel habe, ist es mir ja nicht verboten, das Land zu verlassen.

(Beifall bei der AfD)

Daher muss ich sagen: Sie haben immer wieder betont, die Ausländerbehörde hätte nicht rechtswidrig gehandelt. Das mag sogar sein. Aber man muss auch immer überlegen: Wofür wurden die Gesetze geschrieben? Es gibt erst einmal grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen, unter denen ich einen Aufenthaltstitel erlangen kann. Wenn ich diese Voraussetzungen nicht mitbringe, kann ich unter bestimmten Voraussetzungen eben geduldet werden. Das soll eine temporäre Angelegenheit sein. Aber die Herangehensweise hier in Köln ist doch ganz deutlich: Ich möchte erst mal, dass derjenige bleibt, und dann gucke ich, wie ich mir das irgendwie zusammenstricke. Und nur wenn das irgendwie mit Biegen und Brechen überhaupt nicht funktioniert, müssen wir ausreiseverpflichtende Maßnahmen prüfen. Die Prüfung dauert dann auch wieder, und dann gucken wir wieder, was passiert. Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde doch genau für solche Situationen eingeführt, dass Menschen aus einer dauerhaften Duldung die Chance bekommen, sich zu bewähren. Auch da sind wieder über die Hälfte der Teilnehmer des Programms nach 18 Monaten in die Duldung zurückgefallen. Jedes Mal, wenn man fragt: „Und, was passiert jetzt?“, bekommt man die Antwort: „Ja, da werden Maßnahmen geprüft.“ Ich muss auch sagen, wenn ich eine Chance erhalte und ich kann sie nicht nutzen, dann muss das eine Konsequenz haben, nämlich: Chance verwirkt. Ausreise.

(Beifall bei der AfD)

Abschließend muss ich Ihnen sagen: Ich möchte gar nicht die ganze Verantwortung bei der Verwaltung lassen, denn da steckt einfach ein politischer Wille schon seit vielen Jahren. Sie haben es gerade schon angekündigt. 2018 wurde das auf den Weg gebracht mit der Bleibeperspektive. Auf Landesebene wurde es auf den Weg gebracht. Da sind CDU und FDP auch sehr wohl maßgeblich daran beteiligt gewesen. Deswegen sollten ihre Protagonisten wie Herr Ostermann usw. vielleicht erst einmal Einfluss in der eigenen Partei nehmen, bevor sie wohlfeile Reden in den Medien schwingen. – Danke.

(Beifall bei der AfD)

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