Kinder- und Jugendschutz konsequent umsetzen – Drogenkonsum im öffentlichen Raumverbieten! – Antrag auf Änderung der Kölner Stadtordnung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion der AfD bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen:
Antrag auf Änderung der Kölner Stadtordnung:
alt:
§ 11a Alkohol- und Drogenkonsum in unmittelbarer Umgebung von Kindergärten und Schulen Im unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen ist das Konsumieren von Alkohol und/oder Drogen im öffentlichen Raum verboten.
neu:
§ 11a Drogenkonsum in der Öffentlichkeit
Der öffentliche Konsum von illegalen Drogen ist verboten:
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie
6. an und in Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und deren Zugängen.
Im Sinne dieses Abschnitts ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
neu (in der aktuellen Fassung nicht vorhanden):
§ 11b Alkoholkonsum in unmittelbarer Umgebung von Kindergärten und Schulen Im unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen ist das Konsumieren von Alkohol im öffentlichen Raum verboten.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Gez. Matthias Büschges
(Fraktionsgeschäftsführer)
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