Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu 3070/2025 „Baubeschluss für den Neubau desAnschlusses der Militärringstraße/Stolberger Straße, des Kreisverkehrsplatzes StolbergerStraße/Wendelinstraße/Vitalisstraße, für die Umgestaltung der Anschlüsse d.Militärringstraße /Aachener Straße und Militärringstr./Alter Militärring sowie Freigabe voninvestiven Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 6601-1201-3-1032, StolbergerStraße/Anbindung Militärringstraße“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der AfD bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen:

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Beschlusspunkt 4ergänzt:
4. Vor der Vergabe der Bauleistungen legt die Verwaltung dem Rat eine ergänzende Beschlussvorlage vor, die folgende Punkte beinhaltet:

a) Aktualisierte Verkehrsprognose
Die Verwaltung legt eine auf aktuellen Verkehrserhebungen basierende Verkehrsprognose einschließlich eines Nachweises vor, dass die geplanten Knotenpunkte auch für den maßgeblichen zukünftigen Prognosezeitraum leistungsfähig sind. Dabei ist insbesondere darzustellen, inwieweit sich die seit den ursprünglichen Verkehrserhebungen eingetretenen Entwicklungen auf die Planung auswirken.

b) Überarbeitete Kostenberechnung
Die Verwaltung legt eine vollständig überarbeitete und nachvollziehbare Kostenberechnung vor.
Diese hat insbesondere sämtliche bislang nicht berücksichtigten Kostenpositionen –insbesondere für weitere Baugrunduntersuchungen, provisorische Verkehrsanlagen während der Bauzeit, mögliche Entschädigungszahlungen sowie weitere aus der Ausführungsplanung resultierende Kosten –zu erfassen und gesondert auszuweisen.

c) Darstellung der Kostenabweichungen

Die Verwaltung erläutert die vom Rechnungsprüfungsamt festgestellten Abweichungen zwischen der von der Verwaltung vorgelegten Kostenberechnung und der durch das Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Neuzuordnung der Kostenpositionen sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gesamtkosten der Maßnahme.

d) Begründung des Risikozuschlags
Der in der Kostenberechnung enthaltene Zuschlag für „Unvorhergesehenes“ ist anhand einer nachvollziehbaren Risikoanalyse zu begründen. Die zugrunde gelegten Projektrisiken sind einzeln darzustellen und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihrer finanziellen Auswirkungen zu bewerten.

e) Stellungnahme zu den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes
Die Verwaltung nimmt zu sämtlichen fachlichen Empfehlungen und Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes Stellung und legt dar, in welcher Weise diese bei der weiteren Planung und Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt werden.

 

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Gez. Matthias Büschges
(Fraktionsgeschäftsführer)

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