Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium, Severinstr. 241, 50676 Köln- Altstadt-Süd, in der Georgstr. 9-13, 50676 Köln- Altstadt-Süd – 0226/2026
Ilka Schänke (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn klar und deutlich feststellen: Wir begrüßen das Ziel dieser Beschlussvorlage ausdrücklich. Die Bildung eines Teilstandortes für das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in der Georgstraße ist eine notwendige und dringliche Maßnahme. Seit dem Ratsbeschluss vom 09.02.2023 steht die Erweiterung auf vier Züge in der Sekundarstufe I und sechs Züge in der Sekundarstufe II fest. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird das Bestandsgebäude in der Severinsstraße den Raumbedarf nicht mehr decken können. Es ist erfreulich, dass die Partnerschule Kaiserin-Augusta-Schule mit 16 Klassenräumen in der Georgstraße eine pragmatische und kurzfristig umsetzbare Lösung ermöglicht. Dieses Interim sichert den Schulbetrieb, während die Verwaltung – wie in der Vorlage beschrieben – weiterhin Verhandlungen zur baulichen Erweiterung des Gymnasiums führt.
– So weit, so gut.
Doch mit dieser Beschlussvorlage wurde nun eine Ergänzung in Anlage 2 verknüpft, die uns, also der AfD, erhebliche Sorgen bereitet und die wir in dieser Form nicht mittragen können. Punkt 3 dieser Anlage sieht vor, die Georgstraße zur Fahrradstraße umzugestalten, jegliches Parken im Seitenraum zu unterbinden und Hol- und Bringverkehr durch eine sogenannte Schulstraßenregelung vollständig auszuschließen. Punkt 4 beauftragt die Verwaltung, einen Teil der Parkfläche unterhalb der Severinsbrücke in eine Quartierparkfläche umzuwandeln – als angebliche Kompensation für die wegfallenden Stellplätze. Und Punkt 5 schließlich sieht ein Konzept mit Einbahnstraßenregelung und einer deutlichen Erhöhung der Parkgebühren vor, um – so die Begründung – die Überfrequentierung der Parkfläche unter der Severinsbrücke zu reduzieren und Lärmbelästigungen zu minimieren.
Nun zu unserer Kritik im Detail.
Erstens zur Parksituation: Wer die Realität vor Ort kennt, weiß, dass die Parksituation im Bereich Severinstraße und den angrenzenden Nebenstraßen seit Jahren angespannt ist. Selbst mit einem Anwohnerparkausweis muss man realistischerweise regelmäßig bis zu einer halben Stunde Parkplatzsuche einplanen.
(Oliver Seeck [SPD]: Das ist falsch!)
Die Parkfläche unter der Severinsbrücke ist eine der wenigen verbliebenen größeren Parkmöglichkeiten, bei denen der Bürger überhaupt noch eine realistische Chance hat, zeitnah einen Stellplatz zu finden. Diese Fläche nun auch noch zu verkleinern und zusätzlich zu verteuern, ist gegenüber den Anwohnern sowie den Pendlern schlicht nicht vermittelbar.
(Beifall bei der AfD)
Zweitens zum Hol- und Bringverkehr: Das geplante Verbot des Hol- und Bringverkehrs zeugt von ideologischem Wunschdenken, das an der gelebten Realität vorbeigeht. Ja, ältere Schüler kommen überwiegend mit dem Fahrrad oder ÖPNV, aber Fünft- und Sechstklässler werden von ihren Eltern häufig noch zur Schule gebracht – aus gutem Grund. Und was ist mit Kindern, die beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind? Für sie ist das Heranfahren bis vor das Schulgebäude keine Komfortfrage, sondern eine schlichte Notwendigkeit. Hier ein pauschales Verbot auszusprechen, ohne diese besonderen Bedarfe zu berücksichtigen, ist nicht akzeptabel, vor allem bei Inklusionsbestrebungen.
Drittens zur Verkehrssituation: Die Georgstraße mündet in den Bereich des Waidmarkts und damit in das Umfeld der Severinstraße, ein Quartier, das ohnehin bereits von einem Netz an Einbahnstraßen durchzogen ist. Weitere Einschränkungen durch neue Einbahnregelungen werden den Autoverkehr nicht reduzieren, sondern lediglich umleiten und verlängern. Die Belastungen für Anwohner und Durchfahrende steigt dadurch eher noch.
Viertens zur Lärmbelästigung: Die angeführte Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge, die als Begründung für die Maßnahmen unter der Severinsbrücke herangezogen wird, hält einer kritischen Betrachtung nicht stand. Die KVB-Linien 3 und 4, die täglich über die Severinsbrücke verkehren, erzeugen ungleich mehr Lärm als der Pkw-Verkehr auf dem Parkplatz darunter.
Meine Damen und Herren, das eigentliche Problem ist ein anderes: Hier wird die Dringlichkeit und Unausweichlichkeit eines schulischen Raumbedarfs genutzt, um verkehrspolitischen Maßnahmen durchzusetzen, die mit der Einrichtung des Interims in der Georgstraße sachlich nichts zu tun haben. Die Punkte 3, 4 und 5 der Anlage 2 sind kein schulorganisatorisches Erfordernis. Sie sind ideologisch motivierte Verkehrspolitik
(Beifall bei der AfD)
verkleidet als schulische Notwendigkeit.
Am 19. März, in der letzten Sitzung, hat der Herr Oberbürgermeister – –
Oberbürgermeister Torsten Burmester: Frau Schänke, die Redezeit ist abgelaufen.
Ilka Schänke (AfD): Ja, ich möchte nur noch zum Ende kommen. – Wir fordern, die Anlage 2, insbesondere die Punkte 3, 4 und 5, von dieser Beschlussvorlage zu trennen und gesondert abzustimmen. Solange dies nicht geschieht, können wir der Vorlage in ihrer vorliegenden Form nicht zustimmen und werden uns deshalb enthalten. – Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)>