Wiebke Herrmann (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! – Zunächst einmal: Wir als AfD begrüßen ausdrücklich die Initiative, den Wohnungsbau in Köln zu beschleunigen, insbesondere den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Der Wohnraummangel ist real. Verfahren müssen effizienter gestaltet werden. Deshalb werden wir der Vorlage grundsätzlich zustimmen. Es gibt jedoch zwei Punkte, die wir kritisch sehen bzw. sahen. Der erste Punkt wurde bereits in der Bezirksvertretung sowie heute Morgen abschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beraten. Zentrale Änderungen wurden schon genannt. Es geht um weniger Wohneinheiten – 75 statt 100 bzw. 150 – sowie die Vorhaben im Außenbereich und in der äußeren Stadt. Wir begrüßen diese Anpassung ausdrücklich, und an dieser Stelle bedanken wir uns auch entsprechend für die Initiative der anderen Fraktionen. Wir hätten natürlich mitgezeichnet, wären tatsächlich alle demokratischen Fraktionen gefragt worden.

(Beifall bei der AfD)

Der zweite Punkt betrifft die Beteiligung der Öffentlichkeit und ist Thema unseres Änderungsantrags – bisher in den Diskussionen nicht wirklich präsent gewesen und darum von uns hier eingebracht. Beim
Wohnungsbau-Turbo wird das klassische Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch nicht angewendet. Damit entfallen zentrale Beteiligungsschritte, die sonst gesetzlich vorgesehen sind, wie zum Beispiel die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
In der aktuellen Fassung der Leitlinien heißt es stattdessen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden kann, wenn eine besondere städtebauliche Relevanz oder Betroffenheit vorliegt. Das Problem
ist: Diese Begriffe sind nicht messbar, sie sind Auslegungssache. Was für den einen eine besondere städtebauliche Relevanz darstellt, sieht der andere vielleicht ganz anders. Im Zweifel entscheidet also die Verwaltung, ob die Bürger beteiligt werden oder eben nicht. Natürlich können hier Bezirksvertretungen oder Ausschüsse zusätzliche Beteiligung verlangen, aber dafür müssen sie rechtzeitig erkennen, dass ein Projekt eine entsprechende Tragweite hat. Seien wir doch ehrlich: Die Menschen vor Ort können oft viel besser einschätzen, welche Auswirkungen ein Bauprojekt auf ihr Veedel hat, als die politischen Vertreter.

(Beifall bei der AfD)

Genau deshalb schlagen wir eine klare und transparente Regel vor: Ab 20 neu zu schaffenden Wohneinheiten soll eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Anschluss an die Vorabprüfung in der Phase A des Verfahrens verpflichtend stattfinden. Dieser Schwellenwert ist nicht zufällig gewählt. Er orientiert sich an den Leitlinien selbst, konkret an Punkt 2.2. Dort wird bereits deutlich, dass Projekte ab dieser Größenordnung ein öffentlich relevantes Bauvorhaben darstellen. Wichtig ist uns dabei auch, um dem Grundgedanken des Bau-Turbos nicht zu widersprechen: Diese Beteiligung soll den Wohnungsbau nicht ausbremsen oder verlangsamen. Wir schlagen deshalb vor, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung unabhängig von Sitzungsterminen politischer Gremien durchgeführt wird. Es entsteht also keine zusätzliche Verfahrensverzögerung. Die Ergebnisse sollen lediglich im nächsten Sitzungslauf der zuständigen Bezirksvertretung sowie den Ausschüssen Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit sowie Bauen und Wohnen als Mitteilung vorgelegt werden. Die Politik kann daraus dann gegebenenfalls weitere Schritte ableiten, wie beispielsweise Änderungsanträge, weitere Prüfaufträge oder in Kontakt mit den Bürgern zu treten. Unser Ansatz ist also sehr einfach: Wir unterstützen den Wohnungsbau-Turbo und auch die Änderungen, die heute im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschlossen wurden. Aber wir wollen gleichzeitig sicherstellen, dass die Bürger frühzeitig einbezogen werden – und zwar obligatorisch und nicht nur fakultativ. Denn mehr Wohnungsbau darf nicht bedeuten, dass Bürgerbeteiligung zur Ausnahme wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

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