Bericht zur Coesfelder Liste bestätigt den politischen Handlungsbedarf

Köln, 25. September 2026. Der Untersuchungsbericht zu den Vorgängen rund um die sogenannte „Coesfelder Liste“ liegt vor. Für Iris Dworeck-Danielowski, sozialpolitische Sprecherin der AfD-Ratsfraktion Köln, ist der Bericht kein Grund zur Entwarnung.

Im Rahmen der Einzelfallprüfung wurden 130 Personen untersucht, bei denen strafrechtliche Hinweise vorlagen. 79 dieser Personen waren bereits verurteilt. 77 Personen wurden aus dem Kölner Bleiberechtsprogramm ausgeschlossen. Bei 34 Personen lagen nach Angaben des Berichts die strafrechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss vor. Bei weiteren 29 Fällen konnte der bisher unterbliebene Ausschluss nicht eindeutig nachvollzogen werden.

Darüber hinaus überprüfte das Ausländeramt sämtliche 1.217 Teilnehmer des Bleiberechtsprogramms. Nach Angaben der Verwaltung wurden dabei weitere 50 Fälle festgestellt, in denen ein Ausschluss umgesetzt werden soll.

Dworeck-Danielowski erklärt: „Der Bericht bestätigt, dass es im Bleiberechtsprogramm erhebliche Probleme bei der Prüfung, der Dokumentation und beim Umgang mit Straffälligkeit gab. Wer bei 130 geprüften Fällen 79 Verurteilungen feststellt und 77 Personen aus dem Programm nimmt, kann nicht einfach von einem reibungslosen Verfahren sprechen.“

Besonders kritisch bewertet die AfD-Ratsfrau die politische Konsequenz aus den Prüfungen. Nach ihrer Rückfrage an Stadtdirektorin Prof. Dr. Dörte Diemert bedeutet der Ausschluss aus dem Bleiberechtsprogramm nicht automatisch, dass ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet wird. Auch eine Verurteilung zu mehr als sechs Monaten Haft führe nicht zwangsläufig zu einer Abschiebung, wenn weitere Abschiebungshindernisse geltend gemacht würden.

„Dann stellt sich die Frage, was die Überprüfung am Ende tatsächlich bewirkt. Straffällige Personen können aus dem Programm genommen werden und trotzdem im Land bleiben. Das ist für die Bürger schwer vermittelbar. Wer keinen Aufenthaltstitel erlangen kann und zudem erheblich straffällig geworden ist, muss Deutschland verlassen, sofern keine konkreten rechtlichen Gründe entgegenstehen.“
Die AfD weist darauf hin, dass die Vorgänge ohne ihre politische Initiative nicht in dieser Form öffentlich geworden wären. Iris Dworeck-Danielowski sagt: „Ohne die AfD hätte es diese Aufklärung nicht gegeben. Wir haben die Vorgänge öffentlich gemacht und seit Jahren vor einer Politik gewarnt, die den Blick auf die individuellen Lebensgeschichten richtet, dabei aber die rechtlichen Voraussetzungen und die Interessen der Bürger aus dem Auge verliert.“

Auch die von NRW-Integrationsministerin Verena Schäffer angekündigte Überprüfung von rund 56.000 ausreisepflichtigen Personen in Nordrhein-Westfalen müsse sich an konkreten Ergebnissen messen lassen. „Es reicht nicht, Akten zu prüfen und anschließend mitzuteilen, dass die Verwaltung im Wesentlichen richtig gehandelt habe. Die entscheidende Frage lautet: Wie viele ausreisepflichtige Straftäter werden tatsächlich abgeschoben? Genau darauf warten die Menschen.“
Die AfD-Ratsfraktion fordert eine klare Trennung zwischen freiwilliger Beratung und der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Ein Bleiberechtsprogramm dürfe nicht dazu führen, dass Rückführungen verzögert oder Straffällige faktisch besser behandelt würden als andere ausreisepflichtige Personen.

„Der Untersuchungsbericht beschreibt Nachsteuerungsbedarf bei Dienstanweisungen, Aktenführung, interner Abstimmung und beim Ausschluss aus dem Programm. Das sind keine Nebensachen. Es geht um Entscheidungen mit unmittelbaren Folgen für die Sicherheit und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Stadt Köln muss jetzt offenlegen, welche der 50 festgestellten Fälle zu einer Aufenthaltsbeendigung führen und in wie vielen weiteren Fällen konkrete Maßnahmen eingeleitet werden.“