Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der AfD bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu nehmen:

Laut der Richtlinien über die Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Lande Nord-rhein-Westfalen (Kraftfahrzeugrichtlinien – KfzR) mit Stand vom 7.2. 2025 gilt nach §17 Abs. 1: „Privatfahrten dürfen mit Dienstkraftfahrzeugen grundsätzlich nicht ausgeführt werden; § 15 Absatz 2 bis 5 bleiben unberührt. Ausnahmen bedürfen, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, der Zustimmung des Finanzministeriums.“

Die AfD Fraktion im Rat der Stadt Köln fragt:

1. Mit welchem Verkehrsmittel ist die Oberbürgermeisterin zu ihrem privaten Auftritt auf der Demonstration am 25. Januar 2025 auf dem Hohenzollernring gefahren?

2. Wurde hierfür der Dienstwagen der OB mit Fahrer genutzt?

3. Wenn ja: ist die Nutzung des Dienstwagens für einen privaten Termin aus Sicht der Verwaltung zulässig und wie wird dies begründet?

4. Welche Kosten sind für diese Fahrt der Stadt insgesamt entstanden?

gez. Matthias Büschges

(Fraktionsgeschäftsführer)

 

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Antwort der Verwaltung