Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion der AfD bittet Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu nehmen:
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln wartete Anfang des Jahres 2021 mit einer brisanten Mitteilung auf: im Jahr 2020 sind „86 minderjährige Flüchtlinge während der vorläufigen Inobhutnahme entwichen“.
So steht es in der Mitteilung, die eigentlich im Integrationsrat und im Ausschuss für Soziales und Senioren behandelt werden sollte. (Vorlagen-Nummer 0186/2021)
Bezogen auf die die insgesamt 397 Kinder und Jugendlichen, die im gesamten letzten Jahr in Köln vorläufig in Obhut genommen wurden, sind dies mehr als jeder Fünfte oder 22%.
Die AfD Fraktion im Rat der Stadt Köln fragt:
- Was genau versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter „entwichen“ und was ist der Stadt Köln über den Verbleib dieser Kinder und Jugendlichen bekannt?
- Wie sehen die Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 und für das Jahr 2021 aus? (Anzahl in Obhut genommener unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, Anzahl der Entwichenen für 2015 – 2019 und 2021)
- Wurden davon einige – und wenn ja: wie viele? – wieder aufgegriffen?
- Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus diesem Vorgang? Dies insbesondere vor demHintergrund der Tatsache, dass ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (sog. UMA) den
Steuerzahler pro Monat ca. 6.800 € kostet.
- Wurden die Zahlungen an die betreuenden Sozialorganisationen (Caritas, Diakonie etc.) umdie Zahl der „entwichenen UMAs“ reduziert?
gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
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