Wenngleich sie einzelne Posten als zustimmungsfähig erachtete, war es ihr durch den rechts-widrigen Ausschluss von den Vorbesprechungen der Fraktionsvorsitzenden nicht möglich, dem Haushaltsplan insgesamt zuzustimmen. Wolfram Baentsch wies als Vertreter der AfD im Rat der  Stadt Köln zu Recht darauf hin, dass damit der „allgemeine Gleichheitsgrundsatz“ nach Art. 3 des Grundgesetztes verletzt worden wäre.

Durch die damit verbundene Beeinträchtigung ihrer Informations- und Mitwirkungsrechte fehle ihr sowohl ein tieferer Einblick über die Verwendung der geplanten Mittel in den einzelnen Haushalts-positionen als auch die Möglichkeit, sie im Zusammenhang mit dem drohenden Haushaltssicherungs-konzept (Haushalt unter Landesaufsicht) zu beurteilen. Auch die Ankündigung der damit verbun-denen Rückkehr zu einer „geordneten Konsolidierungspolitik“ entziehe sich der notwendigen Analyse zur Abgabe eines positiven Votums seitens der AfD.