Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten um Beantwortung folgender Fragen bis zur kommenden Ratssitzung:

Seit 2013 wird der so genannte „Rundfunkbeitrag“ erhoben. Neben Privathaushalten sind gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch Institutionen zur Zahlung verpflichtet. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

• In welcher Höhe wurden Rundfunkbeiträge durch Einrichtungen, Behörden, Eigenbetriebe und andere mit der Stadt Köln unmittelbar verbundene Institutionen in den Jahren 2013 und 2014 abgeführt?
• Welcher Anteil davon entfiel jeweils auf Schulen, Eigenbetriebe, soziale Einrichtungen, Behörden, usw.?
• Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Beitragspflicht bestehen für diese Einrichtungen, werden diese ausgeschöpft und wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice?
• Wird die Beitragszahlung von der Stadt Köln für vorgenannte Institutionen zentral oder dezentral vorgenommen und in welcher
• In welcher Höhe mussten durch die Stadt Köln und ihre Einrichtungen und Eigenbetriebe bis 2013 Rundfunkgebühren entrichtet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Sven Tritschler
Fraktionsgeschäftsführer


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Antwort der Verwaltung