AfD sieht sich in ihrer Position bestätigt.

„Dieses Gerichtsurteil war von Anfang an absehbar“, erläutert Hendrik Rottmann, Ratsherr und Oberbürgermeisterkandidat der AfD für Köln.

Bereits in der Ratssitzung am 30.09.2014 hatte Rottmannin seiner Rede anlässlich der Verhinderung einer Neuauszählung des Wahlbezirks ausgeführt, dass bei signifikanten Abweichungen im Wahlergebnis ernsthafte Zweifel geweckt werden, die eine Nachzählung in Rodenkirchen erforderlich machen. „Die SPD hat hier vom Innenminister NRW bis zum Stadtdirektor in Köln auf ganzer Linie versagt“, so Rottmann weiter. „Darüber hinaus hat der Stadtdirektor dem Rat nicht die Wahrheit gesagt. Denn nach uns vorliegenden Informationen hat er die fragliche Niederschrift als „außerordentlich“ gewissenhaft beschrieben. Wie wir seit gestern wissen, war sie alles andere als das!“

Der AfD – Fraktion im Stadtrat stellt sich nun die Frage, wie „normale“ Niederschriften Kölner Wahlergebnisse aussehen. Ist ein städtischer Beamter noch tragbar, der es gegenüber dem Rat der Stadt Köln in einer solchen Frage mit der Wahrheit nicht so genau nimmt?

Die AfD fordert nun, die Angelegenheit schnellstmöglich abzuschließen. Eine außerordentliche Sitzung des Rates der Stadt Köln muss die Lage jetzt klären. „Es dürfen nicht noch weitere Monate ins Land gehen, bis wir Klarheit haben, ob Jochen Ott zu Recht im Rat sitzt oder ob der Wählerwille hier über ein dreiviertel Jahr vorsätzlich missachtet wurde! Dieser Verdacht zwingt sich förmlich auf“, so das Fazit Rottmanns.

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